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CCS-Gesetz: Bundesweite Regelung wird faktisch nur in Brandenburg zur Anwendung kommen

(Nr. 26) Den nach Presseberichten anstehenden Durchbruch bei den Verhandlungen über den geplanten Entwurf eines CCS-Gesetzes auf Bundesebene kommentiert der energiepolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MICHAEL JUNGCLAUS wie folgt:

„Das CCS-Gesetz läuft auf eine 'Lex Brandenburg' hinaus. Es wird zwar bundesweit gelten, aufgrund der politischen Protektion der Braunkohleverstromung durch die rot-rote Landesregierung tatsächlich jedoch nur in Brandenburg zur Anwendung kommen. Andere Bundesländer werden sich erfolgreich gegen die Verpressung von CO2 zur Wehr setzen.

Es ist klar, dass Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers sich mit Händen und Füßen gegen Ausstiegsklauseln wehrt. Den Brandenburgern zu vermitteln, dass wir das einzige Bundesland sein werden, in dem CCS-Pläne realisiert werden sollen, dürfte ihm äußerst schwer fallen.

Unsere Fraktion wird sich in Brandenburg mit allen parlamentarischen Mitteln dafür einsetzen, dass das Land von einer möglichen Ausstiegsklausel Gebrauch machen wird. Seit in der vergangenen Woche durch eine Veröffentlichung von Greenpeace klar wurde, dass in Brandenburg neben den Regionen Beeskow und Neutrebbin auch potentiell weitere Standorte von CO2-Verpressungen betroffen sein können, dürfte die Aufmerksamkeit, die die Öffentlichkeit dem Thema schenkt, und damit der Druck auf Rot-Rot weiter ansteigen. Die Risiken riesiger, unterirdischer CO2-Endlager betreffen nicht allein die Menschen der Regionen Beeskow und Neutrebbin, sondern weitaus größere Teile des Landes."