(Nr. 21) Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL sieht nach der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss zu dem von seiner Fraktion und der FDP eingebrachten Erdkabelgesetzentwurf die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes bestätigt. „Die Mehrheit der Rechtsexperten hat eindrucksvoll unterstrichen, dass eine gesetzliche Regelung für die Erdverkabelung von 110-Kilovolt-Leitungen in Brandenburg geboten erscheint, um die Akzeptanz für die notwendigen Stromtrassen zu erhöhen. Einen landesgesetzlichen Rahmen für 110-kV-Erdverkabelungen zu setzen, erscheint demnach sinnvoll und verfassungsrechtlich möglich. Gegen eine Regelung der Erdverkabelung für die 380-kV-Leitungsebene durch ein Landesgesetz bestehen allerdings tiefgreifende Bedenken.
Bislang konnte der Bund seine Gesetzgebungskompetenz auf der 380 kV-Ebene nicht ausreichend begründen. Die von einigen Experten angeregte Klärung dieser Grundsatzfrage vor dem Bundesverfassungsgericht werden wir in den weiteren Ausschussberatungen prüfen.
Unabhängig davon sollte die Landesregierung beim Bund darauf hinwirken, dass die geplante Uckermarkleitung von Bertikow nach Neuenhagen auf der 380-kV-Ebene als zusätzliche Erdkabel-Pilotstrecke im Energieleitungsausbaugesetz berücksichtigt wird. Das laufende Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Freileitung durch die Uckermark schafft immense Akzeptanzkonflikte für den notwendigen Netzausbau, die sich auch negativ auf das Erreichen der Ausbauziele für Erneuerbare Energien auswirken können", sagte AXEL VOGEL.
Unsere Fraktion wird die Stellungnahmen der Experten gemeinsam mit der FDP-Fraktion auswerten und hieraus resultierende Änderungsvorschläge zum Gesetz in die zuständigen Ausschüssen einbringen.