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Finanzmarktspekulationen des Landes beenden

(Nr. 203) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag will erreichen, dass Brandenburg bei der Anlage staatlicher Gelder und der Aufnahme von Krediten künftig deutlich weniger Risiken eingeht. „Brandenburg agiert beim Schuldenmanagement und mit seiner Anlagestrategie für den Versorgungsfonds im Vergleich zu den anderen Bundesländern hoch riskant," kritisierte der Vorsitzende der Fraktion AXEL VOGEL. Seine Fraktion habe in den laufenden Haushaltsverhandlungen Änderungen des Haushalts- und des Haushaltsbegleitgesetzes beantragt, die Risiken beschränken sollen.

Die Änderungen würden sich unter anderem auf das so genannte Liquiditäts- und Schuldenmanagement auswirken, mit dem das Land versucht, seine Zinslast zu senken. Dies geschieht durch den Einsatz verschiedener Finanzmarktinstrumente einschließlich von Derivaten, aber auch durch die Zwischenanlage von Krediten in Fremdwährungen. Die Anträge seiner Fraktion zielen darauf ab, dass beim Schuldenmanagement künftig nur noch in Euro dotierte Finanzprodukte genutzt werden dürfen und damit Wechselkursrisiken ausgeschlossen werden, sagte AXEL VOGEL. „Die Nutzung von in Yen oder Franken dotierten Finanzprodukten muss verboten werden"

Zudem soll die Verwaltung des Versorgungsfonds, in dem Gelder für die Altersversorgung der Landesbeamten auf dem Kapitalmarkt angelegt werden, nach dem Beispiel Hessens vom Finanzministerium an die Deutsche Bundesbank übergeben werden. Der Versorgungsfonds des Landes stehe unter einem doppelten Renditedruck, da dieser Fonds durch die Aufnahme neuer Schulden finanziert wird – eine paradoxe Situation. „Der Versorgungsfonds muss nicht nur eine reguläre Rendite abwerfen, sondern auch die Zinsen kompensieren, die durch die Schuldenaufnahme entstehen." Diese Praxis zwinge das Land dazu, renditeträchtige aber häufig hoch riskante Anlageformen im Ausland zu nutzen.

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich wiederholt dafür eingesetzt, die Zuführung weiterer Mittel an den Versorgungsfonds solange auszusetzen, bis die Ausstattung ohne Neuverschuldung möglich sei. „Zudem muss dem Vorbild Hessen gefolgt und die Deutsche Bundesbank als Verwalter des Versorgungsfonds eingesetzt werden. Diese hat hier weit mehr Kompetenz als eine Verwaltungsabteilung des brandenburgischen Finanzministeriums."