(Nr. 128) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag fordert im Zuge der heutigen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Wassergesetznovelle erneut, dass das Energieunternehmen Vattenfall künftig für die Entnahme von Grundwasser zur Trockenlegung der Tagebaue das volle Wassernutzungsentgelt bezahlt und damit mit anderen Unternehmen gleich gestellt wird.
Nach dem Gesetzentwurf zur Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften durch die rot-rote Landesregierung müsste Vattenfall nur für ein Zehntel des entnommenen Wassers Gebühren entrichten. Zudem soll diese Regelung erst 2014 in Kraft treten, um „Härten von betroffenen Unternehmen" zu vermeiden. Dem Brandenburger Landeshaushalt entgehen durch den Verzicht auf die vollständige Erhebung des Wassernutzungsentgelts von Vattenfall rund 23 Millionen Euro.„Es ist absolut nicht einzusehen, warum das Unternehmen, das 2010 einen Jahresüberschuss von 1,5 Milliarden Euro ausgewiesen hat, seit Jahren in den Genuss dieser indirekten Subvention kommt", sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion MICHAEL JUNGCLAUS. Unsere Fraktion hat daher einen Änderungsantrag eingebracht, um dieses nicht gerechte Privileg der Braunkohlewirtschaft abzuschaffen, das überdies auch angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes nicht zu rechtfertigen ist."
Laut geltenden wasserrechtlichen Vorschriften muss für abgepumptes Grundwasser 10 Cent pro Kubikmeter bezahlt werden. Vattenfall zahlt aber bisher aufgrund der gesetzlichen Ausnahmeregelungen so gut wie keine Gebühr für das abgepumpte Grundwasser zur Trockenlegung der Tagebaue.
Rot-Rot rechtfertigt die Beibehaltung des Privilegs damit, dass ein großer Teil des entnommenen Wassers in Flüsse eingeleitet wird. „Durch die Einleitung in Fließgewässer ist es aber für den in vielen Bereichen angespannten Grundwasserhaushalt der Lausitz verloren", sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Er verwies darauf, dass rund um die Tagebaue durch die Grundwasserentnahme der Wasserhaushalt und damit auch Feuchtgebiete und Seen erheblich geschädigt werden. Dennoch wurde das Förderprogramm zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes 2011 aus Spargründen von 19 Mio. Euro um nahezu 50% gekürzt.