(Nr. 16) Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat nach der im Bundestag beschlossenen Änderungen des Energieleitungsausbaugesetzes weitere Schritte gefordert, die die Erdverkabelung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen befördern. Der Bundestag hat innerhalb der bestehenden vier Pilotprojekte in Niedersachsen, NRW, Thüringen, Bayern und Hessen mehr Handlungsspielraum für die Länder eröffnet, wenn es um die Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen (380 kV) in sensiblen Bereichen geht. "Das ist ein kleiner Fortschritt. Dadurch können die Länder mittels ihrer Planungsbehörden aktiv werden und beispielsweise bei Leitungsbauvorhaben nahe von Siedlungsbereichen eine Erdverkabelung anordnen. Allerdings greift die Begrenzung dieser Regelung auf die vier Pilotprojekte deutlich zu kurz. Die geplante Trasse durch die Brandenburger Schorfheide wird von dieser Gesetzesänderung nicht profitieren."
Des Weiteren wurden bei der nun erfolgten Gesetzesänderung Hochspannungsleitungen (110 kV) nicht berücksichtigt. "Hier gilt es dringend nachzubessern", sagte AXEL VOGEL. Gerade das Hochspannungsnetz wird in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden. „Hier sind erweiterte Regelungskompetenzen für die Länder besonders wichtig, um den Ausbau für Mensch und Natur verträglich zu gestalten."
„Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für weitergehende Regelungskompetenzen für die Bundesländer einzusetzen.", sagte AXEL VOGEL. Er verwies auf den von seiner Fraktion initiierten und der FDP mitgetragenen Entwurf für ein Landes-Erdkabelgesetz. Danach soll für Hochspannungsleitungen die Erdverkabelung die Regel und für Höchstspannungleitungen eine Erdverkabelung in sensiblen Bereichen Pflicht sein.
Am 9. Februar findet im Wirtschaftsausschuss des Brandenburger Landtag eine Anhörung zum Brandenburger Erdkabelgesetz statt.