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Soziale Standards im rot-roten Vergabegesetz unzureichend

(Nr. 140) Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Axel Vogel und der Sprecher von Gewerkschaftsgrün Berlin-Brandenburg, Heiko Glawe, haben den rot-roten Entwurf für ein Vergabegesetz kritisiert, den die Regierungsfraktionen in dieser Woche im Landtag verabschieden möchten. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die unzureichende Höhe des Mindestlohns, den Verzicht auf internationale Schutzstandards, wie sie in den ILO-Kernarbeitsnormen definiert werden, und die unzureichende Gleichstellung inländischer und ausländischer Bieter im Bewerbungsverfahren.

„Als Fraktion haben wir einen Vergabe-Mindestentlohn von 8,50 €/Stunde beantragt, so wie ihn alle anderen Landesvergabegesetze festlegen, die von rot-grünen Regierungen verabschiedet wurden. Dass eine rot-rote Regierungsmehrheit tatsächlich gegen einen Mindestlohn von 8,50 € stimmt, hätte ich nicht gedacht.“, sagte Axel Vogel. Nur mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro sei ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe der aktuellen Pfändungsfreigrenze zu erreichen. Die vom Bundesjustizministerium festgelegte Pfändungsfreigrenze bestimmt, wie viel vom Lohn bei einer Pfändung mindestens übrig bleiben muss. Ebenso unverständlich sei die Weigerung der Landesregierung, die ILO-Kernarbeitsnormen, wie z.B. das Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit, in das Vergabegesetz aufzunehmen. Axel Vogel dazu: „Was in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern geht, sollte auch in Brandenburg möglich sein.“

Heiko Glawe, Vertreter von Gewerkschaftsgrün Berlin-Brandenburg, einem Zusammenschluss von GewerkschafterInnen aus dem grünem Spektrum, kritisierte zudem die Ausnahmeregelungen für ausländische Unternehmen. So soll die Tariftreue im ÖPNV nicht für ausländische Unternehmen gelten, die Arbeitnehmer aus ihrem Herkunftsland einsetzen. „Diese Landesregierung führt jetzt ohne Not das ein, was Gewerkschaften, Grüne, SPD und Linke vor fünf Jahren in Brüssel und Straßburg erfolgreich gemeinsam bekämpft haben, nämlich das Herkunftslandprinzip. Wir verstehen die Sorgen der Kolleginnen und Kollegen von EVG und Ver.di vor unfairen Wettbewerbsbedingungen und unterstützen daher auch ihren Aufruf zur Demonstration am 31.08. vor dem Landtag“, sagte Glawe.

„Gerade bei Ausschreibungen im ÖPNV zweierlei Maß anzulegen, entbehrt jeglicher Grundlage,“ sagte Axel Vogel. „Denn nach der gültigen Rechtsprechung gelten aufgrund der Länge des Dienstleistungsvertrages und der Niederlassungspflicht bei Verkehrsausschreibung die regionalen Arbeitsmarktrahmenbedingungen.“

Gleiches gilt für die sogenannten Nachweispflichten. Laut Gesetz müssen Unternehmen nachweisen, dass sie Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben. Bei ausländischen Unternehmen soll eine Eigenerklärung ausreichen. „Wenn ausländische Unternehmen keine Nachweise erbringen müssen, werden sie doppelt bevorzugt“, kritisierte Glawe. „Zum einen haben sie weniger Aufwand, zum anderen sind sie schwieriger zu kontrollieren.“

„Es ist ein starkes Stück, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Anhörung zum Gesetzentwurf gleichermaßen forderten, dass die Kontrollregelungen im Gesetz verstärkt werden und die Regierung nun genau das Gegenteil tut“, sagte Axel Vogel.