(Nr. 36) Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, MICHAEL JUNGCLAUS, hat den Umgang der SPD-Fraktion mit der von Umweltministerin Anita Tack (Die Linke) beabsichtigten Änderung des Gesetzes zur Tierkörperbeseitigung kritisiert. „Mit ihrer Ankündigung, den Gesetzentwurf des Koalitionspartners abzulehnen, brüskiert die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Martina Gregor-Ness den Koalitionspartner." Dass die SPD ihre Abgeordneten einen Tag vor einer Expertenanhörung zum Thema mit einer Probeabstimmung auf Ablehnung eingeschworen hat, nannte MICHAEL JUNGCLAUS „unerhört". Den Haushaltsentwurf für 2011, in dem der Titel für die Tierkörperbeseitigung bereits gestrichen war, habe die SPD schließlich noch mitbeschlossen.
MICHAEL JUNGCLAUS kritisierte zudem das Fehlen „jeglicher kritischer Distanz" der SPD-Fraktion zu den Positionen des brandenburgischen Bauernverbandes, dessen Vorsitzender Udo Folgart zugleich landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion ist. „Der Konflikt um die Tierkörperbeseitigung offenbart die Problematik dieser Doppelrolle." Dass Folgart der Anhörung am Mittwoch als Landtagsabgeordneter der SPD beiwohnte und dort zugleich ein von ihm unterzeichnetes Positionpapier seines Verbandes verteilt wurde, illustriere das Problem.
Umweltministerin Anita Tack hätte vor dem beabsichtigten Ausstieg des Landes aus der anteiligen Finanzierung der Kosten für die Tierkörperbeseitigung die entsprechende Gesetzesänderung aus seiner Sicht besser vorbereiten und sich vor allem mehr um Gespräche mit den Betroffenen bemühen müssen, sagte MICHAEL JUNGCLAUS. In der Sache stimme er dem Umweltministerium weitgehend zu. Er sprach sich allerdings für einen differenzierten Rückzug aus der Finanzierung aus, bei dem die Betriebsgröße eine Rolle spielen müsse. „Große Hühner- oder Schweinemastanlagen sind hier anders zu bewerten als kleine oder mittlere Landwirtschaftsbetriebe." Er verwies darauf, dass eine Reihe anderer Bundesländer für die Tierkörperbeseitigung ebenfalls keine Zuschüsse zahle. Vor dem Hintergrund der Überschuldung Brandenburgs seien die Ausgaben für die Tierkörperbeseitigung nicht länger zu rechtfertigen.