(Nr. 92) Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im brandenburgischen Landtag, AXEL VOGEL, hat den Entwurf der Landesregierung für ein Vergabegesetz als "faktisch wirkungslos" kritisiert. "In 80 bis 90 Prozent der Vergabe-Fälle durch die öffentliche Hand würde ein Gesetz in dieser Form gar nicht greifen." Deshalb müsse unter anderem, den Forderungen von Verbänden der Bauwirtschaft und der Gewerkschaften folgend, die Grenze für Vergaben von Bauleistungen von 100.000 € auf weniger als 10.000 abgesenkt werden."Die Anhörung hat uns in unserer Kritik am rot-roten Vergabegesetz bestätigt. Sie machte zahlreiche Defizite offenkundig. Diese könnten behoben werden, wenn Regelungen aus unserem Entwurf für ein Vergabegesetz übernommen werden, so zum Beispiel zur Ausweitung des Geltungsbereichs und zur Verankerung der ILO-Kernarbeitsnormen."
Auch im Hinblick auf die fehlenden ökologischen Vergabekriterien hätten ExpertInnen klar gemacht, dass der bündnisgrüne Gesetzentwurf der "weitaus fortschrittlichere" ist. "Ökologische Vergabekriterien sind längst auch in anderen Landesvergabegesetzen verankert worden, z.B. in Bremen und Berlin. Weitere Bundesländer planen, ökologische Kriterien in ihren Vergabegesetzen festzuschreiben. Dass sich die Landesregierung gegen diese so vehement sträubt, ist rückwärtsgewandt." Die bisherige Verankerung von ökologischen Vergabekriterien im Vergabehandbuch des Landes allein reiche demgegenüber nicht aus.
Gewerkschaft und Nichtregierungsorganisationen haben sich für die Aufnahme der acht ILO-Kernarbeitsnormen (unter anderem das Verbot der Kinder-, Sklaven- und Zwangsarbeit) in das Gesetz ausgesprochen. Zwei dieser ILO-Normen seien im Referentenentwurf der Landesregierung noch enthalten gewesen, dann jedoch gestrichen worden. Nach dem Entwurf der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würde die Beachtung dieser Normen rechtsverbindlich festgeschrieben.
"Auch der bündnisgrüne Vorschlag, dass die Vergabestellen bei auffälligen Angebotsabweichungen nach unten dem Verdacht von Dumpinglöhnen viel früher nachgehen müssen, erhielt in der Anhörung Rückenwind. Auch wurde mit Hinweis auf auskömmliche Löhne gefordert, dass eine Abkehr vom billigsten Produkt im Vergabegesetz deutlich formuliert werden muss."
Die Lohnuntergrenze von 7,50 Euro ist von der Gewerkschaft mit dem Hinweis, dass dies in der Praxis auf Bruttomonatslöhne von 1300 Euro hinauslaufen würde, als zu niedrig kritisiert worden. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde die Übernahme der Gewerkschafts-Forderung nach einem Mindestlohn von 8,50 Euro im weiteren Verfahren kritisch prüfen.
Außerdem müssten die Vergabeverfahren unbürokratischer ausgestattet werden, sagte AXEL VOGEL nach der Anhörung. "Die momentan auf 6,5 Millionen Euro pro Jahr angesetzten Erstattungskosten für den Verwaltungsaufwand der Kommunen könnten durch unbürokratischere Abläufe, zum Beispiel durch zentralisierte Kontrollinstanzen, deutlich abgesenkt werden."