(Nr. 125) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung in einem Antrag an den Landtag auf, einer Aufstockung des Eigenkapitals der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (FBB), der Vergabe eines Darlehens an diese oder einer Erhöhung des Bürgschaftsrahmens für den BER nur unter den Bedingungen verbesserter Einsichts- und Kontrollrechte für die Landesrechnungshöfe und die Abgeordneten, der ausnahmslosen Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen laut jüngstem OVG-Beschluss und einer Begrenzung des finanziellen Risikos für das Land zuzustimmen. Ferner muss die Entscheidung über eine Mittelaufstockung unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden. Der Antrag wird auf der Landtagssitzung am 30. August Thema sein.
„Voraussetzung für eine Mittelbewilligung muss eine Änderung des Gesellschaftsvertrag der FBB sein" sagte der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL. „Dieser ist so zu ändern, dass den Landesrechnungshöfen der beteiligten Länder und dem Bundesrechnungshof ein uneingeschränktes Prüf- und Kontrollrecht eingeräumt wird." „Im Gesellschaftsvertrag ist festzuhalten, dass den Brandenburger Landtagsabgeordneten ein uneingeschränktes Akteneinsichtrecht in alle Gesellschaftsunterlagen eingeräumt wird", heißt es in dem Antrag. Ferner soll jeder Gesellschafter eigenständig über Art und Umfang der Veröffentlichung von Protokollen des Aufsichtsrates und seiner Arbeitskreise sowie über Sitzungsunterlagen und Papiere von grundsätzlicher Bedeutung wie z.B. Controllingberichte entscheiden können.
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion pocht zudem darauf, dass die Zuführung zusätzlicher Mittel an die FBB nur zugestimmt wird, wenn das Lärmschutzprogramm entsprechend den Vorgaben des Oberverwaltungsgericht vom 15. Juni 2012 umgesetzt wird, es in Innenräumen um den Flughafen tagsüber also keine einzige Überschreitungen von 55 Dezibel durch Fluglärm geben darf. Vor der Bewilligung soll zudem ein neuer und von Experten überprüfter Businessplan für den BER dem Haushaltsausschuss zur Prüfung vorgelegt werden. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert gemeinsam mit den Mitgesellschaftern ein Privatisierungskonzept auszuarbeiten, das eine Privatisierung der FBB GmbH spätestens bis zum Wirksamwerden der grundgesetzlich vorgegebenen Schuldenbremse (31.12.2019) ermöglicht.
Nach der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses sagte AXEL VOGEL: „In der heutigen Sitzung wurde deutlich, dass die Landesregierung nicht beabsichtigt, das OVG-Urteil zu akzeptieren, sondern die Flughafengesellschaft weiterhin ermutigt, gegen die OVG-Vorgaben vorzugehen. Dem muss dringend durch einen Parlamentsbeschluss Einhalt geboten werden."
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Internet...