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Bündnisgrüne: Neue Regeln für Beteiligung an Volksbegehren eins zu eins umsetzen

(Nr. 86) Anlässlich des Starts des Volksbegehrens für ein konsequentes Nachtflugverbot am BER hat die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, Brandenburgs Städte und Gemeinden aufgefordert, hinreichend über die neuen Beteiligungsmöglichkeiten für das Volksbegehren zu informieren. „Seit der Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes im Februar dieses Jahres darf bei Volksbegehren nicht nur in amtlichen Eintragungsstellen, sondern auch per Briefeintrag abgestimmt werden. Über diese Neuerung müssen die Kommunen hinreichend informieren. Das war leider bislang nicht überall der Fall“, sagte URSULA NONNEMACHER.

Das Volksabstimmungsgesetz führe aus, dass eintragungsberechtigte Personen auf Antrag einen Eintragungsschein und einen Briefumschlag erhalten. Der Antrag dazu kann mündlich vorgetragen oder schriftlich gestellt werden, die Beantragung per Fax oder eMail ist möglich. Es gibt darüber hinaus auch die Möglichkeit, dass Gemeinden den Antrag zum Briefeintrag zum Download bereitstellen oder ein Online-Tool zur Beantragung einrichten, wie es die Gemeinde Stahnsdorf und Rangsdorf vorgemacht haben. URSULA NONNEMACHER verwies darauf, dass die Abstimmungsbehörden verpflichtet sind, die Modalitäten eines Volksbegehrens „in ortsüblicher Weise“ bekannt zu machen. Dazu zähle auch die briefliche Eintragung ( § 14 Absatz 3 Volksabstimmungsgesetz).

„In Brandenburg kamen bislang noch bei keinem Volksbegehren die dafür erforderlichen 80.000 Unterschriften zusammen. Das liegt im Wesentlichen an den hohen Hürden, die den Bürgerinnen und Bürgern die Abstimmung erschweren. Unsere Fraktion hat lange dafür gekämpft, diese Hürden abzubauen und sich beispielsweise dafür eingesetzt, dass Unterschriften für Volksbegehren auch auf Straßen und Plätzen gesammelt werden können. Wir sind damit an den rot-roten Regierungsfraktionen gescheitert, so dass bei der Novelle des Volksabstimmungsgesetzes im Februar nur minimale Verbesserungen herauskamen. Von den Kommunen ist nun zu erwarten, dass sie diese Verbesserungen – neben der Briefwahl die Möglichkeit, zusätzliche Eintragungsstellen zum Beispiel in Sparkassen und Bibliotheken einzurichten – nun auch eins zu eins im Sinne des Gesetzes umsetzen“, sagte URSULA NONNEMACHER.

Unsere Fraktion unterstützt das Anliegen des Volksbegehrens, die BER-Anrainer nachts gänzlich vor Fluglärm zu verschonen. Darüber hinaus wäre es sehr erfreulich, wenn die neuen gesetzlichen Regelungen zu einer höheren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Volksbegehren führten.“