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Bündnisgrüner Anlauf zur Abschaffung des unzumutbaren Flughafenverfahrens

(Nr. 67) Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag URSULA NONNEMACHER hat anlässlich eines Antrags der bündnisgrünen Bundestagsfraktion zur Abschaffung des so genannten Flughafenverfahrens betont, wie überfällig dieser Schritt ist. Der Antrag wird morgen im Bundestag behandelt.

„Auf unseren Druck hin hat der brandenburgische Landtag mit den Stimmen von Bündnisgrünen, Linker und SPD die Landesregierung im Februar aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Flughafenverfahrens auf den Weg zu bringen. Ich freue mich, dass die bündnisgrüne Bundestagsfraktion in dieser Frage ebenfalls Druck macht. Das im Asylverfahrensgesetz geregelte Flughafenverfahren schränkt das Grundrecht auf Asyl massiv ein. Es ist ein Relikt aus der Kohl-Ära, das darauf abzielt Asylbewerber abzuschrecken."

URSULA NONNEMACHER unterstrich, dass das Flughafenverfahren von Kirchen, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert wird. Das Verfahren, das vor der Einreise der Flüchtlinge in speziellen Räumen an Flughäfen durchgeführt wird, unterscheide sich humanitär, aber auch in rechtlicher Hinsicht stark von dem Asylverfahren, das Asylbewerber im Inland durchlaufen. Das Verfahren ist für Schutzsuchende extrem belastend. Unter dem Zeitdruck des speziellen Verfahrens sei die notwendige Sorgfalt und eine umfassende Sachverhaltsaufklärung, die Asylsuchenden zusteht, nicht zu leisten. Auch auf europäischer Ebene gebe es schwere Bedenken. So hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof das Verfahren als „ungerechtfertigte Freiheitsentziehung" kritisiert.

Das Flughafenasylverfahren wurde 1993 eingeführt. Es wird derzeit in der Bundesrepublik Deutschland lediglich an den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München durchgeführt. Mit der Eröffnung des neuen Flughafens BER ist vorgesehen, dieses Verfahren dort durchzuführen.