(Nr. 194) Zu dem heute veröffentlichten gemeinsamen Beschluss von CDU-Landtagsfraktion und CDU-Landesverband für ein erweitertes Nachtflugverbot zwischen 23 und 6 Uhr am künftigen Flughafen BER und Meldungen, wonach Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die Entlassung von Flughafen-Chef Rainer Schwarz fordert, nimmt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL, wie folgt Stellung:
„Der Beschluss der CDU setzt Rot-Rot zusätzlich unter Druck und ist ein Hoffnungszeichen für die Fluglärmgegner. Bald werden sich die Koalitionsfraktionen nicht mehr mit einem auf Bundesebene zu regelnden Nachtflugverbot herausreden können und sich bewegen müssen. Insbesondere die Linke wird nicht weiter starr an der bisherigen Regierungslinie festhalten können – sie droht ansonsten an ihrer Koalitionstreue zu zerschellen."
Es freue ihn, dass die CDU nun auch wirtschaftliche Aspekte des Nachtflugverbots neu bewertet und sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN genähert habe, sagte AXEL VOGEL. Bereits bei der Anhörung zum Nachtflugverbot im April 2011 sei deutlich geworden, dass es keinen Beleg für die wirtschaftliche Notwendigkeit von Flügen in den „Nachtrandzeiten" für den BER gibt. (1)
Die CDU werde sich an ihren Ankündigungen nun auch messen lassen müssen. Das Gesprächsangebot der CDU über ihren Vorschlag nehme seine Fraktion gerne an. Im Unterschied zur CDU werde sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN allerdings weiter für ein konsequentes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr am Flughafen BER einsetzen.
„Die Forderung des Bundesverkehrsministers, Flughafen-Chef Schwarz müsse entlassen werden, straft Ministerpräsident Matthias Platzeck Lügen, der bislang immer behauptet hat, es gebe keine Hinweise darauf, dass der Bund auf Schwarz´ Dienste verzichten wolle."
(1) Dazu damals der Flughafenexperte Faulenbach da Costa lt. Ausschussprotokoll:
"Die Kosten sind in der letzten Spalte dargestellt. Auch dort sehen Sie, dass ich erhebliche Kosten habe, dass die Betriebskosten zum Teil über denen der Tageskosten liegen, auch wenn
die Personalkosten reduziert sind. Trotzdem decken sie den Nachtflugbetrieb nicht. Ergebnis
ist, dass ein Nachtflugbetrieb unwirtschaftlich ist und nur aufrechterhalten werden kann bei einem Flughafen im Sinne des Flughafens - nicht der Fluglinie, der Luftverkehrslinie
-, wenn er quersubventioniert werden kann durch entsprechende Einnahmen aus dem Tagflugbetrieb oder durch Defizitabdeckung. Im Ergebnis komme ich dazu, dass Arbeitsplatzverluste durch Nachtflugbeschränkungen nicht zu erwarten sind oder nur dann zu erwarten sind, wenn mit Verkehrsverlusten gerechnet werden muss."