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EU-Verordnung stellt Flughafengewinne über Lärmschutz

(Nr. 20) Zum von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf einer Verordnung für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen in der Union äußert sich der umweltpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion MICHAEL JUNGCLAUS wie folgt:

„Die EU-Kommission hat mit dem Verordnungsentwurf das Ziel eindeutig verfehlt, europaweit den aktiven Schallschutz an Flughäfen zu stärken. Stattdessen wird das Kriterium der Kosteneffizienz von Schallschutzmaßnahmen und somit die Wirtschaftlichkeit der Flughäfen zur obersten Maxime erklärt. Wir müssen unbedingt verhindern, dass Nachtflugverbote an deutschen Flughäfen zukünftig durch die EU-Kommission gekippt werden können.

Wir sehen das EU-Parlament und den Europäischen Rat nun in der Verantwortung, durch umfassende Änderungen des Verordnungsentwurfes die Priorität zu Gunsten des aktiven Schallschutzes zu setzen. Dabei gilt: Lärmschutz ist nicht verhandelbar! Gesundheit muss Vorrang vor Wirtschaftlichkeit haben, das muss für ganz Europa gelten."

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt deshalb die Initiative von Christoph Schulze, MdL (SPD) mit seiner Aufforderung an die Brandenburger Landesregierung, den durch die EU-Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf im Bundesrat in dieser Form abzulehnen und entsprechend zu überarbeiten.