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Gutachten: Schallschutzmaßnahmen am BER hätten vor Eröffnung fertig sein müssen

(Nr. 44) Ein von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beauftragtes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes kommt zu dem Schluss, dass innerhalb der festgelegten Lärmschutzzonen alle Lärmschutzmaßnahmen vor Inbetriebnahme des neuen Flughafens BER am 3. Juni hätten fertig gestellt werden müssen. Dies widerspricht der bisher vom Verkehrsministerium vertretenden Auffassung, wonach zur Eröffnung nur dort Lärmschutzmaßnahmen zwingend notwendig seien, wo der jeweilige Lärmschutzgrenzwert überschritten wird. „Da bislang nur knapp 7 Prozent der beantragten Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt sind, muss das Verkehrsministerium nun die Reißleine ziehen und dafür Sorge tragen, dass bis zum Einbau aller Lärmschutzmaßnahmen zumindest nicht zwischen 22 und 6 Uhr geflogen werden darf", sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion MICHAEL JUNGCLAUS zu dem Gutachten.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hatte das Gutachten zu der Frage erarbeiten lassen, wann Schallschutzmaßnahmen am Flughafen BER umgesetzt sein müssen. Es kommt zum Ergebnis, dass die maßgeblichen Vorgaben in den Behördenentscheidungen (Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschlusses) und den hierzu vorliegenden Gerichtsurteilen enthalten sind. Nach deren Auslegung in Anlehnung an vorhandene Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sind die baulichen Lärmschutzmaßnahmen für Grundstücke innerhalb der festgesetzten Lärmschutzzonen im Grundsatz bis zur Inbetriebnahme der neuen Südbahn am 3. Juni 2012 durch den Vorhabensträger herzustellen, sofern eine rechtzeitige Antragstellung erfolgte.

MICHAEL JUNGCLAUS sagte: „Das Gutachten untermauert unsere bisherige Forderung nach einer rechtzeitigen Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen bis zur Inbetriebnahme des Flughafens. Die Flughafengesellschaft und das Verkehrsministerium versuchen den Mangel an deutlichen Aussagen in den Genehmigungsunterlagen als Schlupflöcher für die Aufweichung des Schallschutzes zu nutzen. Aussagen des Ministeriums, dass zur Eröffnung des Flughafens nur gegen den Lärm geschützt werden müsse, der zu diesem Zeitpunkt da sei, werden durch das Gutachten widerlegt."

Auch reiche es nicht, wenn der Flughafen die Kostenerstattungsvereinbarungen rechtzeitig versende. Der Flughafen steht als Vorhabensträger in der Pflicht, für eine Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen vor Eröffnung des Flughafens zu sorgen. Da von 15.535 vorliegenden Anträgen bisher nur in 1081 Wohneinheiten Schallschutzmaßnahmen umgesetzt wurden, scheint eine Verwirklichung aller Maßnahmen bis zur Eröffnung des Flughafens nicht mehr machbar. Deshalb müsse das Verkehrsministerium als Genehmigungsbehörde jetzt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger handeln und zumindest dafür sorgen, dass bis zur Herstellung aller Schallschutzmaßnahmen kein Nachtflug zwischen 22.00 und 6.00 Uhr statt finden darf. Nachts wirke sich der Fluglärm besonders gravierend aus.

>>> das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes als pdf