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Klage zu Lasten der vom Lärm betroffenen BER-Anrainer muss zurückgezogen werden

(Nr. 120) Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MICHAEL JUNGCLAUS hat die Einreichung einer Klage der Flughafengesellschaft FBB gegen einen Bescheid des Infrastrukturministeriums, der auf die Einhaltung des rechtlich verbindlichen Lärmschutzstandards bei der Umsetzung des BER-Schallschutzprogramms abzielt, scharf kritisiert. Die Brandenburger Landesregierung müsse als Mitgesellschafter auf der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft FBB am 22. August darauf hinwirken, dass die Klage zurückgezogen wird.

„Mit der Klage versucht die Flughafengesellschaft FBB, Kosten zu Lasten der vom Schallschutz betroffenen Anrainer des Flughafens zu senken. Das Vorgehen ist skandalös. Damit soll ein rechtlich bindender Lärmschutzstandard nachträglich aufgeweicht werden, gegen den die FFB bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms jahrelang verstoßen hat. An dem Lärmschutzniveau, wonach es in Innenräumen am BER tagsüber zu keiner Überschreitung von 55 Dezibel durch Fluglärm kommen darf, ist nicht zu rütteln - es ist 1:1 umzusetzen. Das Schutzniveau ist Teil des Planfeststellungsbeschlusses, wurde von Deutschlands oberstem Verwaltungsgericht und gerade erst wieder vom OVG bestätigt. Die Kosten dafür hätten von vornherein in der Finanzplanung des Flughafens berücksichtigt werden müssen.

Die Hälfte der nun auflaufenden BER-Mehrkosten sind durch Zusatzwünsche der Fluggesellschaften und das Missmanagement beim Flughafenbau bedingt. Für das haarsträubende Baumanagement trägt Ministerpräsident Matthias Platzeck als stellvertretender Aufsichtsratschef der FBB die Mitverantwortung. Seine Zustimmung zu der nun eingereichten Klage gegen das Lärmschutzniveau im Aufsichtsrat ist ein Einknicken vor wirtschaftlichen Interessen.“