(Nr. 91) Zur heutigen Forderung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Berliner Abgeordnetenhaus nach einem Untersuchungsausschuss zum BER-Desaster nimmt der Fraktionsvorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion AXEL VOGEL wie folgt Stellung:
„Wir begrüßen die von unseren Berliner Fraktionskollegen geforderte Einberufung eines BER-Untersuchungsausschuss´ im Berliner Abgeordnetenhaus". AXEL VOGEL forderte Brandenburgs Landesregierung auf, diesen nach seiner Einsetzung bestmöglich zu unterstützen und Mitarbeitern der brandenburgischen Landesverwaltungen, die im Aufsichtsrat der FBB oder anderen Fachgremien tätig oder anderweitig dienstlich mit dem Flughafen befasst waren, umfassende Aussagegenehmigungen zu erteilen. Brandenburger Politiker wie Matthias Platzeck, Helmuth Markov und Ralf Christoffers sollten sich für Aussagen vor dem neuen Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen.
Abhängig von den Ergebnissen der Arbeit des Berliner Untersuchungsausschusses schließe die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag die Beantragung eines brandenburgischen Untersuchungsausschuss zum BER nicht generell aus. „Angesichts der Erfahrungen mit dem aktuell laufenden Untersuchungsausschuss zur BBG- und Immobilienaffäre kommen wir allerdings aktuell zu einer zurückhaltenden Einschätzung zur Wirksamkeit eines Untersuchungsausschuss´ unter den spezifisch brandenburgischen Bedingungen", sagte AXEL VOGEL. So könne ein Untersuchungsausschuss nur Vorgänge, die vor seiner Einsetzung liegen, retrospektiv untersuchen. Die Opposition hat hierzulande wenig Einfluss auf die Reihenfolge der Vernehmungen. Die Einsichtnahme in Unterlagen privatrechtlicher Firmen ist nur beschränkt möglich.
„Die Brandenburger Fraktion wird daher ihr Hauptaugenmerk auf die Ermittlung der Explosion der Baukosten und der Folgekosten der Terminverschiebung legen, sowie darauf, wie diese Belastungen für den Steuerzahler zu begrenzen sind. Darüber hinaus steht für uns die Durchsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots, die Verbesserung des Lärmschutzes und die Rücknahme des Antrags der Flughafengesellschaft auf Aufweichung des Lärmschutzstandards im Vordergrund."