(Nr. 58) Die agrarpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion im Brandenburger Landtag SABINE NIELS hat die Verkleinerung der geplante Schweinemastanlage in Haßleben als „ersten Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet. Dennoch sei die Anlage immer noch zu groß. Industrielle Massentierhaltungsanlagen werden nicht mehr dem Leitbild einer zukunftsfähigen multifunktionalen Landwirtschaft gerecht, sagte NIELS. Das Landesumweltamt bestätigte gestern Medieninformationen, wonach der holländische Investor Harry van Gennip die Kapazität der geplanten Schweinemastanlage in Haßleben von 67.000 auf knapp 36.000 Stellplätze senken will. Kürzungen werden demnach vor allem in der stark umstrittenen Schweinemast getätigt. Von den anvisierten 35.000 Tieren sollen nur noch 4.400 übrig bleiben.
SABINE NIELS wies darauf hin, dass besonders die Umweltbelastungen, die Aspekte des Tierschutzes sowie gesundheitliche Gefährdungen immer mehr Vorbehalte bei den Bürgerinnen und Bürgern aber auch bei Ämtern hervorrufen. Weil die Landwirtschaft öffentliche Mittel erhalte, fordern immer mehr Menschen als Gegenleistung eine tiergerechte und umweltverträgliche Landwirtschaft nach dem Motto 'öffentliche Gelder nur noch für öffentliche Güter und Dienstleistungen, die diesen Kriterien entsprechen´. Die Massentierhaltung leiste dies jedoch nicht, so NIELS. Immer wiederkehrende Futter- und Lebensmittelskandale zeigen zudem die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Agrarpolitik.
Leider hätten derzeit Städte und Gemeinde nicht ausreichende Möglichkeiten, auf die Standorte für Tierhaltungsanlagen steuernd einzuwirken, erklärte die Agrarexpertin. Die Errichtung von Massentierhaltungsanlagen sei oftmals durch unzureichende Bundesgesetze geregelt. Um eine zukunftsfähige standort- und tierschutzgerechte und umweltschonende Tierhaltung in Brandenburg zu fördern, bringt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landtagssitzung am kommenden Mittwoch einen Antrag ein, der u.a. die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Bauprivilegs für Massentierhaltungsanlagen im Außenbereich einzusetzen. Zudem sollen Massentierhaltungsanlagen grundsätzlich nicht mehr mit öffentlichen Mitteln subventioniert werden und die Regionalen Planungsgemeinschaften analog zu den Windkraftgebieten Ausschluss- und Vorranggebiete für nicht privilegierte Tierhaltungsanlagen ausweisen können.