(Nr. 126) „Die Ergebnisse sind absolut alarmierend", sagte die agrarpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion SABINE NIELS anlässlich der aktuellen Ergebnisse zur Belastung von Kleingewässern mit Pestiziden. Eine von den Umweltschutzverbänden BUND und NABU initiierte Untersuchung von insgesamt elf Gewässern in den Brandenburger Landkreisen Uckermark und Oder-Spree ergab, dass nur bei drei der elf untersuchten Gewässer keine chemischen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden konnten. Zurückzuführen sei dieses alarmierende Ergebnis auch auf den überproportional gestiegenen Anbau von Mais, der größtenteils für Biogasanlagen genutzt werde.
„Insbesondere im Norden Brandenburgs gibt es Regionen, in denen der Ausbau an Energiepflanzen, insbesondere Mais, an die Grenzen stößt", stellt die bündnisgrüne Agrarexpertin fest. Das Problem sei die Vielzahl an überdimensionierten Biogasanlagen, deren Nachfrage kaum noch gestillt werden kann. Da die Bundespolitik hier nur unzureichend tätig werde, müsse das Land Brandenburg regulierend eingreifen, so NIELS . Die bündnisgrüne Fraktion wird daher noch in diesem Jahr dem Landesparlament einen Antrag zur nachhaltigen Bioenergienutzung vorlegen, kündigt die Landespolitikerin an. „Feldfruchtdiversifizierung und eine obligatorische Fruchtfolge können den nötigen Pestizideinsatz erheblich senken. Die Politik ist im Sinne der Vorsorge in der Pflicht, den voranschreitenden Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken. Nur so kann ein späterer Schaden von der Bauernschaft abgewendet werden", sagte NIELS .
Zudem habe das Land mit der anstehenden Novelle des Naturschutzgesetzes durch die Definition der „guten fachlichen Praxis" einen großen und effektiven Gestaltungsspielraum, der dringend genutzt werden müsse. Für die Forst- und die Fischereiwirtschaft wurden entsprechende landesspezifische Regelungen bereits längst getroffen. Mit Ausnahme von die Bodenfruchtbarkeit fördernden Leguminosen wie Lupine, Bohnen und Erbsen, die als Futtermittel angebaut werden, sollte beispielsweise keine Frucht auf mehr als 50 Prozent (derzeit 70 Prozent) der Fläche angebaut werden dürfen.