(Nr. 94) Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zu den Lärmschutzauflagen am BER hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Axel Vogel die Vertreter der brandenburgischen Landesregierung im FBB-Aufsichtsrat aufgefordert, auf der nächsten Aufsichtsratssitzung am Freitag, 22.06., die Rücknahme des Antrags der FBB zur Aufweichung dieser Standards herbeizuführen.
„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes lässt keinen Zweifel daran, dass rund um den künftigen Flughafen BER die Grenze von 55 Dezibel in Innenräumen durch Fluglärm nicht überschritten werden darf. Eine Änderung dieses Richtwertes verstieße eklatant gegen die Gesundheitsinteressen der BER-Anrainer und damit gegen das Landesinteresse. Die von der FBB beantragte Änderung der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses und das daraufhin vom MIL eingeleitete Planfeststellungsänderungsverfahren ist vor dem Hintergrunde des OVG-Urteils noch skandalöser und unverantwortlicher einzustufen. Da bei der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft bislang keine Anzeichen erkennbar sind, diesen Antrag zurückzuziehen, muss sie von ihren Gesellschaftern dazu gezwungen werden.
„Ich erwarte von den brandenburgischen Vertretern im FBB-Aufsichtsrat, insbesondere Ministerpräsident Platzeck und Wirtschaftsminister Christoffers, hierzu am kommenden Freitag ein klares und eindeutiges Signal an die FBB-Geschäftsführung".
„Die Brandenburger Vertreter im Aufsichtsrat haben die große Chance endlich einmal deutlich zu machen, dass sie im Landesinteresse handeln und die Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate mehr bedeutet als die Berichte der Geschäftsführung abzunicken. Wenn sie nicht einmal in der Lage wären die gerichtlich bestätigten Lärmschutzauflagen durchzusetzen, dann sollten sie schleunigst ihre Mandate niederlegen. Nach dem Herumlavieren der vergangenen Monate muss die Landesregierung hier endlich Farbe bekennen", sagte AXEL VOGEL. Er forderte die Flughafengesellschaft auf, die absehbaren Mehrkosten durch den Einbau von besseren Lärmschutzeinrichtungen in Höhe von 250 bis 300 Millionen Euro in ihre Planung für den zusätzlichen Finanzbedarf für den Flughafenneubau zu berücksichtigen.