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Umweltministerium verspielt Chancen für besseren Naturschutz

(Nr. 173) Der umweltpolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag MICHAEL JUNGCLAUS hat den von Umweltministerin Anita Tack vorgelegten Entwurf für ein neues Naturschutzgesetz als unzureichend kritisiert und umfangreiche Nachbesserungen gefordert. Diese zielen unter anderem auf einen wirksamen Schutz in Vogelschutzgebieten ab, sollen beim Baumschutz Mindeststandards auf Landesebene verankern und Umweltstandards in der Landwirtschaft deutlich stärken, sagte MICHAEL JUNGCLAUS anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs im Umweltausschuss. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen hierzu 11 Änderungsanträge ein.

Der rasante Verlust der biologischen Vielfalt mache deutlich, wie dringend erforderlich es ist, den Naturschutz gesetzlich zu stärken. „Auch Politiker der rot-roten Koalition beklagen völlig zu Recht den Rückgang der Artenvielfalt. Doch dann müssen sie auch entsprechende Konsequenzen ziehen. Der vom Umweltministerium vorgelegte Gesetzentwurf verspielt die Chancen, die die Novelle bietet.“, sagte der Umweltpolitiker.

Beim Thema Vogelschutz kritisierte MICHAEL JUNGCLAUS, dass die vom Ministerium im Entwurf angestrebten Ge- und Verbote für 20 auszuweisende Vogelschutzgebiete allenfalls einen Mindeststandard erfüllten. Das Umweltministerium plane ein einheitliches Schutzniveau für alle Vogelschutzgebiete. „Dieses wird der individuellen Artenausstattung der einzelnen Gebiete jedoch nicht gerecht“, sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Er forderte ein Vorgehen, wie es bei Landschafts-, und Naturschutzgebieten üblich sei. „Notwendig sind gebietsspezifische Regeln, die unter Beteiligung der Bürger erarbeitet und per Rechtsverordnung festgelegt werden.“

„Zudem muss erreicht werden, dass Bäume wieder landesweit geschützt sind“, sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Seit Anfang 2011 bestehe in Brandenburg keine landesweite Baumschutzverordnung mehr und obliegt es den Gemeinden bzw. Landkreisen eigene Baumschutzsatzungen auf den Weg zu bringen. „Doch vielerorts gibt es keine Satzungen. An diesen Stellen müssen künftig Landesregelungen greifen.“

Der Landwirtschaft komme eine Schlüsselfunktion für eine umweltverträgliche Landnutzung zu; eine weitgehend industrialisierte landwirtschaftliche Nutzung habe in Brandenburg einen massiven Rückgang der Biodiversität bewirkt, sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Seine Fraktion fordert deshalb die verbindliche Aufnahme von Regelungen der so genannten guten fachlichen Praxis für die Landwirtschaft im Naturschutzgesetz. Hierzu zählen beispielsweise eine dreigliedrige Fruchtfolge, Streifen von Wildpflanzen, Grünland, Hülsenfrüchtlern und Gehölzen an Ackerflächen über 25 Hektar und die Entfernung von nichtorganischem Material wie Folien, Planen und Netzen nach dem Einsatz aus der Landschaft.