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Weiterhin keine Rechtssicherheit beim Lärmschutz

(Nr. 127) Zu den Ergebnissen der Aufsichtsratssitzung der FBB am gestrigen Donnerstag nimmt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL, wie folgt Stellung:

„Der Rückstand auf der Flughafenbaustelle ist noch größer als bislang bekannt und beschränkt sich bei weitem nicht auf den Brandschutz. Solange der neue Technikchef Horst Amann jedoch nicht verlässlich einschätzen kann, welcher Aufwand noch erforderlich ist, um das Geschehen auf der BER-Baustelle zum Abschluss zu bringen, bleibt zwangsläufig unklar, wann der Flughafen fertig und was er schließlich kosten wird. Von daher ist es wenig überraschend, dass der Aufsichtsrat erneut Antworten schuldig bleiben musste.

Nur scheinbar gelöst wurde der Lärmschutz für die Anrainer. Die FBB und ihr Aufsichtsrat sind unverändert nicht bereit, die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg eins zu eins umzusetzen. Mit freundlicher Unterstützung des Brandenburger Infrastrukturministeriums soll „null“ nicht gleich „null komma null“ sein und so wird die Mathematik bemüht, um mittels deutscher Rundungsregeln (DIN 1333) den Wert 0,49 (=Etwas) als Null (= Nichts) umzudeklarieren. Tatsächlich sind die von der Planfeststellungsbehörde nunmehr als zulässig festgestellten 0,49 Überschreitungen des Lärmschutzgrenzwerts von 55 Dezibel pro Tag nicht gleich Null. Nach dieser neuen Interpretation der OVG-Vorgaben wären in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 90 Grenzwertüberschreitungen in Innenräumen möglich. Ob diese Rechenmethode der Planfeststellungsbehörde in einem absehbaren Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bestand haben wird, ist völlig offen. Somit gibt es bis auf weiteres keine Rechtssicherheit: Weder für die BER-Anrainer noch für die Flughafenplaner, noch für die Mittelgeber des Flughafens.

Damit bleibt nach wie vor unbeantwortet, wie hoch der Finanzbedarf zur Fertigstellung des BER ist und wie dieser gedeckt werden kann. Der derzeit immer wieder genannte Mehrbedarf von 1,177 Milliarden Euro ist eine reine Schätzung. Immer klarer wird nur, dass der Großteil des finanziellen Mehrbedarfs durch Beihilfen des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg gedeckt werden muss, weil die FBB nicht in der Lage ist, neue Kredite zu bedienen. Doch ob die in Rede stehende Mittelzuführung auch wirklich zügig fließen wird, ist unsicher, weil die EU den Finanzspritzen erst zustimmen muss. Weitere Überraschungen sind also nicht ausgeschlossen.

Wir Bündnisgrünen akzeptieren, dass der neu eingesetzte Technikchef Horst Amann den Zustand der BER-Baustelle zunächst gründlich prüft und erst dann ein neuer Eröffnungstermin genannt wird. Vor der zweimaligen Verschiebung des Eröffnungstermins und der Vorfestlegung auf den 17. März 2013 ist eine solche solide Überprüfung offenkundig unterblieben. Damit wird zugleich erneut dokumentiert, dass die alte FBB-Geschäftsführung und die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats bislang ihre Entscheidungen auf der Basis weitgehender Ahnungslosigkeit getroffen haben.“