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Abschuss des Kranichs tabu

(Nr. 172) Der umweltpolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion MICHAEL JUNGCLAUS hat Forderungen des Landesbauernverbandes kritisiert, wonach Kraniche aufgrund von Fraßschäden künftig auch zum Abschuss freigegeben werden sollen. Auch die Forderungen nach zusätzlichen finanziellen Entschädigungen hält er für überzogen.

„Der Kranich ist eine streng geschützte Art. Eine Tötung ist verboten, das muss auch für die Zukunft gelten. Die vom Präsidenten des Landesbauernverbandes Udo Folgart beklagten Fraßschäden finden, wenn überhaupt, nur in einem eng begrenzten Zeitraum statt; nach wenigen Wochen ist das Gros der Tiere bereits auf dem Weg nach Spanien“, sagte MICHAEL JUNCLAUS.

Zu stehenden Maisbeständen hielten Kraniche ohnehin Abstand, sie bedienten sich zumeist auf abgeernteten Feldern. Fraßschäden könne durch natürliche Ablenkflächen entgegengewirkt werden. Wenn man abgeerntete Felder sofort umbreche, werde den Kranichen die Nahrungsgrundlage entzogen. Sie weichen dann auf die Neusaat aus. Durch längeres Liegenlassen einzelner abgeernteter Felder sei das Problem in den Griff zu bekommen.

Brandenburgs Landwirtschaftsbetriebe erhielten jährlich alleine 370 Millionen Euro Direktzahlungen. Voraussetzung hierfür sei auch die Einhaltung von so genannten Cross-Compliance-Regelungen, die auch Vorgaben aus der Europäischen Vogelschutzrichtlinie enthalten. Den Kranich zum Abschuss freizugeben sei tabu. „Dieser Verpflichtung müssen die Landwirte nachkommen“, sagte MICHAEL JUNGCLAUS.

Auch zusätzliche Ausgleichszahlungen für Schäden durch den Kranich halte er für überzogen, sagte MICHAEL JUNGCLAUS. Er gab zu bedenken, dass das Naturschauspiel der Kranichrast Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen sei. „Durch den Abschuss von Kranichen würde ein europaweiter Flurschaden für Brandenburgs Naturtourismus hervorgerufen und das Ansehen des Landes schwer beschädigen.“