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Anhebung des Mindestlohns für öffentliche Aufträge überfällig

(Nr. 177) Zu dem heute von der Landesregierung vorgestellten Gesetzentwurf, den Mindestlohn im Vergabegesetz von derzeit 8 Euro pro Stunde auf 8,50 Euro anzuheben, sagt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL:

„Die Anhebung des Mindestlohns bei der Beauftragung durch die öffentliche Hand auf 8,50 Euro war überfällig. Sie wäre bereits ein Jahr früher möglich gewesen, hätte die Landesregierung nicht so viel Zeit bei der Einberufung der Mindestlohnkommission verstreichen lassen.

Angesichts dieser Verzögerung stellt sich möglicherweise schon in Kürze die Frage, ob sich das Vergabegesetz nicht durch die bevorstehende Einführung eines branchenübergreifenden Mindestlohns durch Schwarz-Rot auf Bundesebene erledigt haben könnte.

Die Vorstellung der von uns unterstützten Gesetzesinitiative gibt aber Anlass, auf das große Manko des Vergabegesetzes hinzuweisen. Mangels geeigneter Berichtspflichten ist weiter offen, ob und in welchen Fällen die Kommunen das Gesetz überhaupt anwenden. Unverändert sind aufgrund der langwierigen Verordnungs- und Richtlinienverfahren bislang kaum Mittel für Verwaltungskosten an die Kommunen abgeflossen.“