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Die Gesundheit von über 100.000 Menschen ist nicht verhandelbar

(Nr. 165) Für den Abgeordneten der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag CHRISTOPH SCHULZE ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Nachtflüge über die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow nicht zuzulassen, ein Teilerfolg für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

„Schade ist, dass sich die Flughafen-Anwohner ihr Recht immer erst vor Gericht erstreiten müssen“, so CHRISTOPH SCHULZE. Es ist mittlerweile unumstritten, dass Lärm, insbesondere nächtlicher Fluglärm, schwere gesundheitliche Auswirkungen hat. „Gesundheit ist eines der wenigen hohen Güter, die man sich nicht im Laden kaufen kann. Die Gesundheit von über 100.000 Menschen ist nicht verhandelbar“, so SCHULZE.

„Gäbe es das Nachtflugverbot, müsste der Schwarze Peter der Lärmbelastung nicht zwischen den Gemeinden hin- und hergeschoben werden“, so SCHULZE weiter. „Die Entscheidung zeigt erneut, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung gegenüber den von unzumutbarem Fluglärm bedrohten Menschen nicht nachkommt.“

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt in die kommende Landtagssitzung einen Antrag ein, mit dem sie die Landesregierung auffordert, den Landesplanungsvertrag mit dem Land Berlin zu kündigen, wenn die Verhandlungen über einen Verzicht auf planmäßigen Nachtflug zwischen 22 und 6 Uhr am BER erfolglos bleiben.

Hier befinden sich der aktuelle Antrag unserer Fraktion zur Umsetzung des Volksbegehrens gegen Nachtflug sowie der Antrag des damals fraktionslosen Abgeordneten Christoph Schulze zur Doppelbelastung der Bürger_innen in Blankenfelde-Mahlow vom Februar 2012, der im Plenum im August 2012 abgelehnt wurde:

>>> Antrag zur Umsetzung des Volksbegehrens gegen Nachtflug (September 2013)

>>> Antrag zur Doppelbelastung der Bürger_innen in Blankenfelde-Mahlow (Februar 2012)