Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Echten Neuanfang verhindert

(Nr. 5) Zur Wahl von Ministerpräsident Matthias Platzeck zum Aufsichtsratschef der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH nimmt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL, wie folgt Stellung:

„Unsere Fraktion hat seit der zweiten Verschiebung des BER-Eröffnungstermins im vergangenen Mai deutlich gemacht, dass wir uns an der Spitze des FBB-Aufsichtsrats einen Fachmann, z.B. einen Wirtschaftsexperten mit Managementerfahrung, gewünscht hätten und die Besetzung mit einem amtierenden Ministerpräsidenten für einen Fehler halten. Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat, Berlin, Brandenburg und der Bund, haben nun anders entschieden und damit einen grundsätzlichen Neuanfang verhindert.

Bei aller Kritik am FBB-Aufsichtsrat muss jeder ein Interesse daran haben, dass der Flughafen BER bald fertig wird und die Mehrkosten begrenzt werden. Mit einer milliardenschweren Bauruine wäre niemandem gedient.

Wir werden die Arbeit von Matthias Platzecks auch als FBB-Aufsichtsratschef weiterhin genauestens beobachten. Wir werden auf Einhaltung der in seiner Regierungserklärung nicht weiter konkretisierten Absichten pochen, dem Lärmschutz deutlich mehr Gewicht zu geben, eine transparente Informationspolitik zu verfolgen und Fachkompetenz in den Aufsichtsrat zu holen.

Matthias Platzeck hat sein politisches Schicksal an das Gelingen des Projekts BER geknüpft. Er ist uns aber immer noch die Antwort schuldig, woran er seinen Erfolg oder sein Scheitern festmacht, wie lange sich die Flughafenfertigstellung höchstens noch verzögern darf und wo er bei den Kosten die absolute Grenze setzt, bevor er Konsequenzen zieht..

Als neuer Aufsichtsratschef hat Matthias Platzeck auch bald das mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der FBB-Geschäftsführung bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegebene Gutachten zur Haftung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für von ihnen zu verantwortende Fehler entgegen zu nehmen und Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Er könnte dabei in die Rolle geraten, Ansprüche gegen sich in seiner alten Funktion als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender geltend machen zu müssen. Als erstes Zeichen der angeblichen Transparenz fordern wir ihn auf, dieses Gutachten - sobald es vorliegt - öffentlich zu machen."