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Kostenexplosion am BER eklatantes Beispiel von Politikerversagen - Kosten nach Berechnung der Grünenfraktion bei mindestens 5,4 Milliarden Euro

(Nr. 175) Anlässlich der heutigen Vorstellung des „Schwarzbuchs“ des Bundes der Steuerzahler hat der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, AXEL VOGEL, seine Kritik an den für die ausufernden BER-Kosten Verantwortlichen in der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft (FBB) und im Aufsichtsrat erneuert.

„Die Kostenexplosion am BER ist ein besonders eklatantes Beispiel für das Scheitern einer Geschäftsführung und ihres Aufsichtsrates; sie ist ein haarsträubendes Beispiel für Politikerversagen“, sagte AXEL VOGEL. „Durch die vom Aufsichtsrat unterlassene Kontrolle ist den Steuerzahlern massiver Schaden zugefügt worden.“ Er erinnerte daran, dass das Land Brandenburg als einer der drei Flughafengesellschafter neben einem Staatssekretär derzeit zwei Kabinettsmitglieder in den Aufsichtsrat entsende und bis zum Rücktritt von Ministerpräsident Matthias Platzeck den Aufsichtsratsvorsitzenden gestellt habe.

Nach Berechnungen der bündnisgrünen Landtagsfraktion werden sich die Kosten für den BER bei einer angenommenen Eröffnung im Sommer 2015 - dem Zeitpunkt, den Experten derzeit als frühestmöglichen Eröffnungstermin nennen - auf mindestens 5,4 Milliarden Euro summieren. Eingerechnet ist hier die von der FBB mit 571 Millionen Euro angegebenen Erhöhung der Schallschutzaufwendungen für BER-Anrainer.

„Darüber hinaus wird der BER nach Inbetriebnahme mit Anfangsverlusten zu kämpfen haben, die nicht durch das operative Geschäft abgedeckt werden können. Das wird von der Flughafengesellschaft und dem Finanzministerium auch eingeräumt“, sagte AXEL VOGEL. Die Höhe dieser Verluste sei derzeit noch nicht zu beziffern; absehbar sei aber, dass auch dafür die drei Gesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund einstehen werden müssen.

Aufgrund der Mehraufwendungen der öffentlichen Hand und des sich daraus ergebenden zusätzlichen Zuschussbedarfs sei mit einem neuen EU-Prüfverfahren wegen möglicherweise unzulässiger Subventionen (Private Investor Test bzw. Notifizierungsverfahren) zu rechnen, sagte der Fraktionsvorsitzende. In den Sternen stehe allerdings, welche Konsequenzen daraus für das Land Brandenburg erwachsen.

Die Berechnung der Fraktion senden wir Ihnen auf Wunsch zu.