(Nr. 92) Zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.5.2013 im Fall eines Altanschließers (OVG 9 S 75.12) nimmt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER wie folgt Stellung:
,,Mit diesem Beschluss liegt zum ersten Mal eine Einschätzung unseres obersten Verwaltungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verjährungsregelung im Brandenburger Kommunalabgabengesetz vor. Das Gericht sieht im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte, dass das in Brandenburg bei der Beitragserhebung maßgebliche Kommunalabgabengesetz verfassungswidrig ist. Diese Frage war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 aufgeworfen worden.
Im Lichte dieses Urteils sollte die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Einführung einer Verjährungsregelung mit Stichtag 3.10.2015 noch einmal kritisch prüfen. Neben der Frage einer Verjährung von Ansprüchen ist auch der vom Verfassungsgericht Brandenburg bestätigte Gleichheitsgrundsatz bei der Erhebung von Beiträgen von großer Bedeutung.
Es besteht die Gefahr, dass durch eine zu enge Verjährungsregelung, wie sie die Landesregierung derzeit plant, zahlreiche Beiträge nicht mehr erhoben werden können. Dies birgt finanzielle Gefahren nicht nur für die Abwasserzweckverbände und die Gemeinden, sondern auch für den Landeshaushalt selbst. Nach Schätzungen geht es um einen dreistelligen Millionenbetrag. Der Möglichkeit zur Flucht in die Verjährung sollte der Gesetzgeber nicht durch unausgereifte Gesetzentwürfe Vorschub leisten.