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Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zur Schweinemastanlage Haßleben herstellen - Axel Vogel: „Bürgerbeteiligung endlich ernst nehmen“

(Nr. 106) Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im brandenburgischen Landtag hat die Landesregierung und das Umweltministerium angesichts der aktuellen Meldungen aufgefordert, die in der Uckermark von der Anlage betroffenen Bürgerinnen und Bürger an dem Verfahren zur Schweinemastanlage Haßleben (Uckermark) zu beteiligen und die Anlage nicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen.

„Spätestens seit Stuttgart 21 beteuern Politik und Verwaltung, dass BürgerInnen besser und transparenter in Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollen. Regierung und Umweltministerium mögen erklären, warum das gerade für Haßleben nicht gelten soll. Die betroffenen BürgerInnen in der Uckermark haben ein Recht darauf, vor der Entscheidung über die Genehmigung angehört zu werden, so wie es das Gesetz als Normalfall auch vorsieht“, sagte der Fraktionsvorsitzende AXEL VOGEL.

Zum Hintergrund:
Das Genehmigungsverfahren für die beantragte Schweinemastanlage in Haßleben läuft seit dem Jahr 2004. Das Genehmigungsverfahren steht vor dem Abschluss, die Genehmigung ist fertig und soll ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt werden.

Ein einziges Mal, nämlich im Jahr 2005, wurde die Öffentlichkeit durch Auslegung der Antragsunterlagen und Erörterung beteiligt. Seitdem sind acht Jahre vergangen. Der Genehmigungsantrag wurde in der Zwischenzeit zweimal geändert, es wurden jedes Mal neue Prognosen zu den Umweltauswirkungen erstellt. Es wurden zahlreiche neue Fachgutachten eingeholt, darunter entscheidende Gutachten zu den Umweltauswirkungen über die Universität Greifswald und den Landkreis Uckermark. Die Untersuchungen über den Zustand der Umgebung, beispielsweise hinsichtlich geschützter Tier- und Pflanzenarten, sind teilweise mehr als zehn Jahre alt. In der Fachwelt ist anerkannt, dass derartige Daten nicht älter als fünf Jahre sein dürfen.

Der Genehmigungsbehörde steht es frei, die Öffentlichkeit bei geänderten Unterlagen zu beteiligen. In den gesetzlichen Bestimmungen wird eine solche erneute Beteiligung bei geänderten Unterlagen sogar als Regelfall angenommen.
Nach Auffassung der bündnisgrünen Landtagsfraktion kann sich die Genehmigungsbehörde auch nicht darauf zurückziehen, dass die Umwelt- und Tierschutzverbände und eine Anzahl der Einwender über ihren Anwalt zu dem Genehmigungsverfahren zwischenzeitlich informiert worden wären. Denn zum einen ersetzt dies nicht das Recht zur Einsichtnahme in die neuen und geänderten Unterlagen und das Recht auf Stellungnahme und Erörterung. Zum anderen betrifft dies eben nur einen Teil der Einwender.