(Nr. 134) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat harsche Kritik am Planungsrecht für deutsche Flughäfen und an den Bestimmungen zur Abwicklungen des Flugverkehrs geübt. „Trotz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Schädlichkeit von Fluglärm für die betroffenen Anwohner wird Lärmschutzfragen in den gesetzlichen Regelungen kein hinreichendes Gewicht eingeräumt“, sagte das Fraktionsmitglied CHRISTOPH SCHULZE. Er kritisierte die unzureichenden Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen bei der Festlegung der Flugrouten und Regelungen zur Abwicklung des Flugverkehrs. „Die Flugrouten auf dem Papier und die tatsächlichen geflogen Routen sind oftmals zwei Paar Stiefel“, sagte CHRISTOPH SCHULZE.
Es müsse Bundesrecht so geändert werden, dass die Festlegung der Flugrouten bereits im Planfeststellungsverfahren und nicht erst nach dem Planfeststellungsbeschluss erfolgt. Zudem sei mehr Transparenz bei so genannten Einzelfreigaben durch Fluglotsen erforderlich, sagte CHRISTOPH SCHULZE. Er reagierte auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsfraktion (17/14419), in der die Kriterien der Deutschen Flugsicherung und des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Festlegung von Flugrouten abgefragt wurden.
Aus der Kleinen Anfrage geht unter anderem hervor, dass Fluglotsen bei der Abwicklung des Flugverkehrs ab einer bestimmten Flughöhe (rund 1500 Meter, Anm. der Fraktion) Passagiermaschinen durch Einzelfreigaben auf von den Flugrouten abweichende Kurse schicken können. „In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Verspätungen oder aus Sicherheitsgründen, hat dies seine Berechtigung. Doch dürfen Einzelfreigaben nicht zur Regel werden, so dass sich völlig neue, von den genehmigten Flugrouten abweichende Routen etablieren.“ Derzeit sei aber nicht erkennbar, dass diese Praxis der Einzelfreigabe von den Aufsichtsbehörden hinreichend kontrolliert werde.
„Der bestmögliche Lärmschutz für die vom Fluglärm Betroffenen muss schon bei der Planung eines Flughafens die zentrale Frage sein und darf nicht erst aufs Tapet gebracht werden, wenn Gebäude und Pisten bereits gebaut sind“, sagte CHRISTOPH SCHULZE. „Genau das ist beim BER und der andauernden Flugroutendiskussion jedoch geschehen.“ Er verwies darauf, dass bei der Planung des BER die Prämisse geherrscht habe, Lärmpegel von über 95 dB zu vermeiden. In einem aktuellen Bericht der Flughafengesellschaft werde jedoch eingeräumt, dass dieser Wert in weiten Bereichen überschritten wird.
„Im Prinzip müssten die Genehmigungsbehörde und das sie beaufsichtigende Verkehrsministerium zugeben, dass die Realität heute mit den Planungen von damals nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Die Leidtragenden sind die BER-Anwohner, deren gesundheitliche Schutzansprüche unter die Räder kommen.“