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Staatsvertrag ermöglicht es Brandenburg, endlich Ungerechtigkeiten bei der Bodenreformabwicklung zu beseitigen - Markov liegt falsch

(Nr. 50) Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, AXEL VOGEL, hat das heute fraktionsübergreifend beschlossene Gesetz zum DDR-Finanzvermögen-Staatsvertrag begrüßt. Damit könne das Land erstmals frei über die Flächen bestimmen, die im Zuge der Bodenreformabwicklung zahlreichen Neusiedlererben entzogen wurden.

„Viele Menschen haben die Enteignung ihrer Bodenreformflächen nach 1992 als Willkür empfunden und kämpfen bis zum heutigen Tag für ihre Rechte. Tatsächlich war es in Brandenburg nicht selten vom Zufall abhängig, wer Eigentum aus der Bodenreform behalten durfte und wer nicht. Mit dem Staatsvertrag wird das Land in die Lage versetzt, diese Ungleichbehandlung zu beenden und Enteignete wieder in ihre Rechte zu setzen“, sagte AXEL VOGEL.

In der Debatte um die Ungerechtigkeiten, die nach 1992 im Zuge der Rückübertragung von Flächen an Neusiedlererben entstanden sind, kritisierte AXEL VOGEL Finanzminister Helmut Markov, dem er vorwarf, falsche Behauptungen in die Welt zu setzen. Dieselben Vorwürfe hat heute der Rechtsanwalt und Bodenreformexperte Dr. Thorsten Purps in einem Offenen Brief erhoben, der Neusiedlererben vertritt.

„Die Probleme müssen beim Namen genannt werden. Stattdessen stellt der zuständige Minister Markov noch immer unwidersprochen ahistorische Thesen in den Raum, die letztendlich nur dazu führen, einen inakzeptablen Status Quo zementieren“, sagte AXEL VOGEL „In der parlamentarischen Beratung zum Staatsvertrag wurde so die Vererbbarkeit von Bodenreformeigentum in Frage gestellt. Es wird unterschlagen, dass Neusiedler ihr Bodenreformland oft über viele Jahre abbezahlen mussten. Und denen, die heute auf die Ungerechtigkeiten der Bodenreformabwicklung aufmerksam machen, erklärte der Minister dann auch noch, dass ausgerechnet sie die Ergebnisse der Bodenreform aushebeln wollten. Dabei sind sie es doch, die sich für den Bestand der Bodenreform einsetzen.“

AXEL VOGEL äußerte die Hoffnung, dass die Ausführungen von Rechtsanwalt Purps Gehör finden. Die Chance, bestehende Ungerechtigkeiten beim Umgang mit ehemaligen Bodenreformflächen wiedergutzumachen, dürfe nicht ungenutzt bleiben.

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>> Offener Brief, Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps (pdf-Datei)