Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Festlegung von Flugrouten - Reform des Verfahrens überfällig

(Nr. 111) Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das am Donnerstag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg zur sogenannten Wannsee-Flugroute aufhob, hat der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL eine Reform des Verfahrens gefordert, nach dem Flugrouten festgelegt werden.

„Der aktuelle Rechtsstreit zeigt erneut, dass das Verfahren der Flugroutenfestlegung dringend reformiert werden muss“, sagte er. Er schloss sich der Kritik der vormaligen Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Marion Eckertz-Höfer an, die das Verfahren, mit dem Flugrouten derzeit festgelegt werden, mit Blick auf den BER als `rechtsstaatliches Ärgernis´ bezeichnete.

„Flugrouten müssen künftig schon im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geprüft und bestätigt werden. In jedem Fall muss es für neue Flugrouten eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Wesentliche Änderungen der Flugrouten müssen begründungspflichtig, deren Notwendigkeit gerichtlich überprüfbar sein“, sagte AXEL VOGEL.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung findet derzeit lediglich im Rahmen der Planfeststellung vor dem Bau eines Flughafens statt. Diese Prüfung greife, wie im Falle des Wannseereaktors geschehen, ins Leere, wenn die Flugrouten zu diesem Zeitpunkt keinerlei Verbindlichkeit besitzen, sagte AXEL VOGEL. „Hier gilt es dringend Abhilfe zu schaffen.“