(Nr. 16) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beabsichtigt, mit einem Klimaschutzgesetz Klimaziele in Brandenburg und Umsetzungsschritte hierfür auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Kern eines solchen Gesetzes sollen verpflichtende Ziele für die öffentliche Verwaltung sowie ein unter breiter öffentlicher Beteiligung zu erstellender Klimaschutzplan mit Maßnahmen für alle gesellschaftlichen Bereiche sein. Das Gesetz soll zugleich die ökologische Modernisierung voranbringen. „Wir wollen erreichen, dass Brandenburg seiner klimapolitischen Verantwortung gerecht wird und zugleich positive wirtschaftliche Impulse setzt“, sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, MICHAEL JUNGCLAUS.
Wie ein solches Gesetz für Brandenburg optimal ausgestaltet werden kann, wollen wir zunächst auf einem Fachgespräch am Donnerstag, den 30.1.14, um 17 Uhr im Brandenburger Landtag diskutieren.
Die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben bereits Klimaschutzgesetze. Derzeit sind die Klimaschutzziele Brandenburgs in der so genannten Energiestrategie 2030 festgelegt, die aber keinen Gesetzesstatus hat. Ziel der Energiestrategie 2030 ist es, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß in Brandenburg bis 2030 auf 25 Mio. Tonnen zu reduzieren (2012 betrug der Ausstoß knapp 60 Millionen Tonnen, seit 2009 ist die Tendenz steigend).
Presseanfragen an unseren energiepolitischen Sprecher MICHAEL JUNGCLAUS unter 0170 3021398
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