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Weitere Mittel für den BER erst bei Vorliegen eines soliden Finanzplans und bei Umsetzung des Nachtflugverbots

(Nr. 69) Angesichts ausufernder Probleme mit ungewissem finanziellen Mehrbedarf darf die Landesregierung weiteren Finanzspritzen für den BER nicht zustimmen, solange kein tragfähiges Finanzkonzept vorliegt. Einen entsprechenden Antrag bringt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am Montag in den BER-Sonderausschuss ein. Weiteres Geld vom Land dürfe außerdem nicht fließen, solange kein achtstündiges Nachtflugverbot umgesetzt sei, sagte der Fraktionsvorsitzende AXEL VOGEL.

Brandenburg dürfe weiteren Zuwendungen für die Flughafengesellschaft FBB erst dann eine Zustimmung zu erteilen, wenn ein Kostenplan zur baulichen Fertigstellung des Flughafens BER vorgelegt worden ist und die FBB einen Businessplan für den Betrieb des Flughafens BER vorgelegt hat, heißt es in dem Antrag. Und weiter: Die Zustimmung soll außerdem abgelehnt werden, wenn die Flughafengesellschaft FBB die Umsetzung des erfolgreichen und vom Brandenburger Landtag angenommenen Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr verweigert.

„Die Medienberichterstattung der vergangenen Tage hat Probleme in einem Ausmaß aufgedeckt, angesichts dessen sich die Frage stellt, ob das Projekt BER unter den gegebenen Umständen überhaupt noch beherrschbar ist“, sagte AXEL VOGEL. Darin sei von einem Sofortbedarf an zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1,1 Milliarden Euro die Rede, von der akuten Gefährdung eines Eröffnungstermins im Herbst 2016, von der Notwendigkeit, die Entrauchungsanlage baulich weitgehend zu erneuern sowie von fehlenden Vorarbeiten für das Tätigwerden der Firma Siemens an der Entrauchungsanlage.

„Ohne die geforderten Unterlagen sind an dieser Stelle keine sachgerechten Entscheidungen mehr möglich. Weitere Steuermittel dürfen erst zum Einsatz kommen, wenn die entscheidenden Eckdaten vorliegen und einer sachgerechten Bewertung unterzogen werden können“, sagte AXEL VOGEL. Es dürften auch keine Vorabzusagen oder Inaussichtstellungen von Zuschüssen im Aufsichtsrat oder in der Gesellschafterversammlung getroffen werden. „Darüber hinaus ist es nicht hinzunehmen, dass man den brandenburgischen Steuerzahler zu einem weiteren finanziellen Beitrag für den BER nötigt, solange kein konsequentes Nachtflugverbot in Aussicht gestellt wird.“

>> Zum Antrag als PDF-Datei