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Verankerung einer Schuldenbremse in der Brandenburger Verfassung

(Nr. 102) CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Landtag die Verankerung einer Schuldenbremse in der Brandenburger Verfassung beantragt.

Zur Ablehnung des Antrages durch SPD und Linke sagte der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL:

„Landesregierungen können der Versuchung, auf kreativen Wegen neue Schulden anzuhäufen, oft nur schwer widerstehen. SPD und Linke haben heute eine austarierte Gesetzesinitiative abgeblockt, die dem einen Riegel vorgeschoben hätte. Die Verankerung der Schuldenbremse in Brandenburg ist überfällig. Nicht nur weil die SPD dies für 2015 angekündigt hatte, nicht nur weil die Regierung entgegen ihrer Ankündigung, 2015 keine neuen Schulden aufzunehmen, bei der Finanzierung des BER in die Neuverschuldung einsteigt, sondern weil die finanziellen Herausforderungen kommender Jahre eher noch wachsen werden. Die Versuchung diese Probleme mit weiteren Schulden zu lösen, wird also nicht kleiner, sondern größer.“ Er begrüßt, dass die Landesregierung sich derzeit intensiv mit dieser Frage beschäftigt und einen Gesetzentwurf angekündigt hat. Es sei jedoch zu bedauern, dass die Koalitionsfraktionen sich der Diskussion der von Grünen und der CDU vorgelegten Verfassungsänderung im Ausschuss verweigern.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, STEEVEN BRETZ, dazu:

„Die Schuldenbremse soll die Bürger vor einer Politik schützen, die Aufgaben nur zulasten künftiger Generationen zu lösen vermag. Auch wenn 2020 die Schuldenbremse in ganz Deutschland kommt, halten wir es für notwendig das Verbot neuer Schulden schon heute in der Brandenburger Verfassung zu verankern.

Das Versprechen von SPD und Linke, eine ausgeglichene Haushaltspolitik zu betreiben, ist nichts wert. Das hat die Koalition mit der Kreditaufnahme in Höhe von über 400 Millionen für den Flughafenneubau gerade erst selbst unter Beweis gestellt, denn diesem Kredit stehen keine entsprechenden Werte gegenüber, wie vom Abgeordneten Schmidt und Minister Görke behauptet. Die Ablehnung unseres Antrages durch Rot-Rot lässt befürchten, dass in Brandenburg auch weiterhin nach dem Motto verfahren wird: Wir geben stets nur so viel aus, wie wir selber einnehmen - selbst wenn wir uns dafür Geld borgen müssen.“

Hintergrund

Der Vorschlag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN orientiert sich an der sächsischen Schuldenbremse, die im sächsischen Landtag fraktionsübergreifend Zustimmung gefunden hat. Dieser Vorschlag ist ausgewogen und lässt dem Landtag als entscheidendem Gremium den notwendigen Spielraum in Notsituationen wie Naturkatastrophen oder konjunkturellen Abschwüngen entsprechend flexibel zu handeln.