Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Chaos-Baustelle BER: Prüfbericht des Rechnungshofs zum Agieren der Landesregierung wird Verschlusssache

(Nr. 204) Der Prüfungsbericht des Landesrechnungshofs zur „Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH in Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des Flughafens BER“ wird als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Darüber hat der Landesrechnungshof den BER-Sonderausschuss in einem Brief informiert.

Zuvor hatte der Landesrechnungshof der Flughafengesellschaft FBB rechtliches Gehör zur Frage der Veröffentlichung im BER-Sonderausschuss gewährt. Diese hatte mitgeteilt, dass sie eine uneingeschränkte Veröffentlichung im Ausschuss ablehne, weil „ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse an den Inhalten unserer Prüfmitteilung“ bestehe. Die Landesregierung habe sich der Auffassung der FBB angeschlossen. Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL:

„Dass ein privatrechtlich verfasstes Unternehmen, das sich zu 100 Prozent im Besitz des Bundes, Brandenburgs und Berlins befindet, erfolgreich die Veröffentlichung eines Prüfberichts des Verfassungsorgans Landesrechnungshof unterbinden kann, verbietet sich. Dies gilt umso mehr, da der Landesrechnungshof nicht die Geschäftsführung der FBB, sondern das Gebaren der Mitglieder der Landesregierung in den Gremien der FBB geprüft hat.

Es liegt im öffentlichen Interesse zu erfahren, inwieweit das Agieren der Mitglieder der Landesregierung zu den immensen Kostensteigerungen beigetragen hat. Dass dem mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse der Riegel vorgeschoben wird, missachtet den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz politischen Handelns. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, wie der BER zum Milliardengrab werden konnte.

Der Verweis auf Geschäftsgeheimnisse erscheint zudem vorgeschoben. Schließlich bestünde die Möglichkeit, tatsächlich schützenswerte Geschäftsinterna zu schwärzen und den Rest des Berichtes öffentlich zu machen.

Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Ergebnisse der Rechnungshofprüfung in öffentlicher Sitzung des BER-Sonderausschusses verhandelt werden müssen. Wir erheben zudem die Forderung, dass die Rechnungshöfe des Bundes und der beteiligten Länder uneingeschränkten Zugang zu allen Geschäftsunterlagen der Flughafengesellschaft erhalten und die FBB wie einen Landesbetrieb prüfen können. Notfalls sind hierfür Gesetze zu ändern.“