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Nach Verfassungsbeschwerde: Bündnisgrüne für direkte Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses im Landtagsplenum

(Nr. 37) Nach der Beschwerde eines Brandenburger Richters gegen das Besetzungsverfahren für den Richterwahlausschuss vor dem Landesverfassungsgericht hat sich der rechtspolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BENJAMIN RASCHKE für eine Änderung des Verfahrens ausgesprochen. „Das im Landtagsplenum praktizierte Verfahren sollte verbessert werden, unabhängig davon, ob das Verfassungsgericht der Beschwerde folgt oder nicht. Derzeit haben die Abgeordneten im Plenum keine Wahl zwischen verschiedenen Kandidaten, sondern können lediglich ihr Votum zu einem vom Rechtsausschuss vorgelegten Wahlvorschlag abgeben.“

Im brandenburgischen Richtergesetz heiße es jedoch, dass der Landtag die ständigen und nichtständigen Mitglieder des Richterwahlausschusses wähle. Der Richterwahlausschuss ist laut Landesverfassung zusammen mit dem für Justiz zuständigen Mitglied der Landesregierung für die Berufung der RichterInnen zuständig. Zu seinen ständigen Mitgliedern zählen acht Landtagsabgeordnete, zwei RichterInnen sowie eine Person aus der Rechtsanwaltschaft und eine Reihe von StellvertreterInnen. Zudem hat er nichtständige Mitglieder.

Nach dem derzeit praktizierten Verfahren werden entsprechend den Vorgaben des Richtergesetzes an den Gerichten, von der Kammerversammlung bzw. von den Staatsanwaltschaften KandidatInnen für den Richterwahlausschuss auf Vorschlagslisten gewählt. Auf Basis dieser Listen unterbreitet der Rechtsausschuss des Landtags dem Landtagsplenum Wahlvorschläge, die aus den obersten Listenplätzen dieser Listen bestehen. Gegen dieses Prozedere im Landtag hat nun ein Richter Verfassungsbeschwerde eingelegt.

BENJAMIN RASCHKE: „Künftig sollte tatsächlich eine direkte Wahl im Plenum stattfinden. An der demokratischen Legitimation des Richterwahlausschusses darf nicht der geringste Zweifel bestehen.“