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Gerichte überlastet, da gibt es nichts zu deuteln

(Nr. 201) Zum Streit um zwei mutmaßliche Sexualstraftäter, die aus der Untersuchungshaft entlassen worden sind, weil das Landgericht Cottbus ihre Prozesse nicht rechtzeitig ansetzen konnte, nimmt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE wie folgt Stellung:

„Der Fall verdeutlicht, wie dünn die Personaldecke an Brandenburgs Gerichten ist- aller anderslautenden Beteuerungen von Justizminister Helmuth Markov zum Trotz. Es darf nicht sein, dass die Krankschreibung eines Vorsitzenden Richters den ganzen Justizbetrieb außer Gefecht setzen kann. Wenn mutmaßliche schwere Straftäter ausschließlich wegen der Überschreitung gesetzlicher Fristen aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, sind die Gerichte unterbesetzt - da gibt es nichts zu deuteln.

Die bisher in der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgten personellen Nachbesserungen waren richtig. Die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften haben davon aber fast nicht profitiert. Die rot-rote Koalition muss endlich ihren Kurs des Stellenabbaus stoppen und – wie von uns gefordert – zumindest 32 Richterstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und 16 Stellen für Staatsanwälte erhalten.

In der Sondersitzung des Rechtsausschusses hat Justizminister Markov in den strittigen Fällen versucht, die Organisationsstrukturen an den Gerichten für Unzulänglichkeiten verantwortlich zu machen. Eine Antwort auf die Frage, welche Lösungen er für die Probleme sieht, blieb er aber schuldig. Aus unserer Sicht liegt das Problem in der Überlastung der Gerichte - hier muss gegengesteuert werden.“