Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Land muss Hähnchenmäster in die Schranken weisen

(Nr. 23) Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg haben dazu geführt, dass eine geplante Hähnchenmastanlage in Groß Haßlow (Ostprignitz-Ruppin) bis zur Klärung der Sachverhalte in einem Hauptsacheverfahren nicht weiter gebaut werden darf. Nach Informationen des gegen die Anlage klagenden brandenburgischen Naturschutzbundes (NABU) und der Bürgerinitiative Wittstock contra Industriehuhn, will der Investor diese Anordnung ignorieren und die Arbeiten ab 23. Februar fortsetzen. Hierzu äußert sich der landwirtschaftspolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion BENJAMIN RASCHKE wie folgt:

„Ein Hähnchenzüchter steht nicht über dem Recht. Die Gerichte haben unmissverständliche Beschlüsse gefällt, an die sich der Investor selbstredend zu halten hat. Ignoriert er diese, muss das Land ihn in die Schranken weisen und einen Baustopp verhängen“, so BENJAMIN RASCHKE.

In der in Bau befindlichen Hähnchenmastanlage sollen zukünftig 330.000 Masthähnchen gehalten werden. Hierzu erteilte das Land im November 2012 eine Genehmigung mit einer Gültigkeit von einem Jahr. Gegen die Verlängerung der Genehmigung klagte der NABU beim Verwaltungsgericht Potsdam. Gleichzeitig hatte der NABU beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, der bis zur Entscheidung eine aufschiebende Wirkung entfalten sollte. Dem Eilantrag wurde sowohl vom Verwaltungsgericht Potsdam, als auch vom OVG Berlin-Brandenburg stattgegeben.

Weitere Informationen

Bürger Initiative Wittstock Contra Industriehuhn