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Nach BVG-Urteil: Landesregierung wird bei Beamtenbesoldung teils erheblich nachbessern müssen – Bündnisgrüne beantragen Bericht im morgigen Finanzausschuss

(Nr. 70) Zu den Auswirkungen des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Gehältern von jungen RichterInnen und StaatsanwältInnen auf die Brandenburger Beamtinnen und Beamten sagt AXEL VOGEL, Fraktionsvorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Dieses Urteil hat bundesweite Signalwirkung und wird dazu führen, dass die Landesregierung bei der Beamtenbesoldung teils erheblich nachbessern muss. Dabei hat das Urteil voraussichtlich weniger Bedeutung für die Besoldung der Brandenburger RichterInnen und StaatsanwältInnen als für die Landesbeamten im mittleren und gehobenen Dienst. Hier hat Brandenburg den Anschluss an die bundesweite Besoldungsentwicklung besonders stark verpasst. Das wird auch den derzeit in der Beratung befindlichen Entwurf des Landeshaushaltes für 2016 betreffen. Aller Voraussicht nach wird insbesondere für die Beamten in den niederen Besoldungsgruppen nachgebessert werden müssen.“

Brandenburg steht, einem aktuellen Report des Deutschen Gewerkschaftsbunds zufolge, inzwischen beispielsweise bei der Besoldung der Polizeihauptmeister (A. 9) im Ländervergleich an drittletzter Stelle. Ein Polizeihauptmeister verdient nach den Zahlen des DGB in Brandenburg 1.600 EUR p. a. weniger als in Thüringen. Bei den Erhöhungen seit 2008 bleibt Brandenburg sogar um 12,4 Prozentpunkte gegenüber Thüringen zurück.

„Welche Bedeutung das Urteil für Brandenburg im Einzelnen hat und welche Konsequenzen die Landesregierung für den Haushaltsentwurf 2015/16 zieht, wollen wir jetzt wissen“, sagte AXEL VOGEL. „Wir wollen diese Fragen auf der morgigen Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Thema machen und haben einen Bericht der Landesregierung angefordert.“