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Bündnisgrüne erneuern Forderung nach Löschmoratorium für Akten mit Rechtsextremismus-Bezug

(Nr. 135) Justizminister Stefan Ludwig hat heute im Rechtsausschuss zum Schreddern von Justizakten Stellung genommen, die Bezug zum NSU-Komplex haben. Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE:

„Die Vernichtung von staatsanwaltschaftlichen Akten, die den früheren V-Mann ,Piatto’ betreffen, offenbart einen katastrophalen Umgang mit Dokumenten von politisch-historischer Bedeutung im Geschäftsbereich des Justizministeriums. Dass es zum Schreddern der Akten gekommen sein soll, weil Staatsanwälte in Potsdam und Frankfurt (Oder) deren Bedeutung nicht erkannt haben, ist kaum zu glauben. Ist doch der Fall des V-Mannes ,Piatto‘ schon gut zehn Jahre vor dem Auffliegen des NSU prominent in der Öffentlichkeit diskutiert worden – im NSU-Kontext aber in noch herausragenderem Maße.

Nach den Aussagen von Justizminister Ludwig und weiterer Vertretern des Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft im Rechtsausschuss ist zu befürchten, dass beim Umgang mit politisch und historisch bedeutsamen Dokumenten erheblich geschlampt worden ist – in einem noch nicht abschätzbaren Ausmaß. Durch die heute beschriebene Praxis des Umgangs mit den Akten ist unabsehbar, wie viele etwas weniger wichtige, aber immer noch sehr wichtige Dokumente im Reißwolf gelandet sind.

Abseits von der Bedeutung der ,Piatto‘-Akten hätte mindestens einer der fünf Vorgänge schon alleine deshalb nicht geschreddert werden dürfen, weil es um ein Strafverfahren wegen versuchten Mordes ging, das 1995 mit einer Freiheitsstrafe von acht Jahren geendet hat. Die brandenburgische Aufbewahrungsverordnung sieht vor, dass Akten über Anklagen in Strafsachen 30 Jahre lang aufzubewahren sind, wenn es um Straftaten geht, für die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe als Höchststrafe vorgesehen ist und auf eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erkannt worden ist.

Die entscheidende Frage lautet jetzt, wie die weitere Vernichtung brisanter Akten künftig verhindert werden kann. Hierbei muss sichergestellt werden, dass nicht nur Akten mit offenkundigem NSU-Bezug erhalten bleiben, sondern auch solche, die im Zuge der NSU-Aufklärung noch wichtig werden könnten. Das kann nur mit einem umfassenden Löschmoratorium für alle Akten mit Rechtsextremismus-Bezug sichergestellt werden, wie es beispielsweise in Baden-Württemberg erlassen worden ist. Der jüngste Erlass des brandenburgischen Justizministeriums zu der Problematik geht hier eindeutig nicht weit genug.“