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Bündnisgrüne Fraktion für Abschaffung unsinniger Straftatbestände für Geflüchtete

(Nr. 71) Die Einreise und der Aufenthalt ohne Pass oder Aufenthaltstitel stellt gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz eine Straftat dar. Flüchtlingen drohen bei der Einreise ohne Papiere über die deutsche Grenze daher Ermittlungsverfahren. Weil die Genfer Flüchtlingskonvention aber verbietet, die „unrechtmäßige Einreise“ und den „unrechtmäßigen Aufenthalt“ von Flüchtlingen zu bestrafen, werden die Verfahren meist eingestellt. Wir haben die Landesregierung zu den entsprechenden Ermittlungsverfahren in Brandenburg befragt. Zur Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage äußert sich die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, wie folgt:

„Die Durchführung der Ermittlungsverfahren gegen Flüchtlinge wegen 'unerlaubter Einreise' und 'unerlaubten Aufenthalts' bindet in Brandenburg enorme Kapazitäten, obwohl die Verfahren unsinnig sind, da sie in den allermeisten Fällen eingestellt werden. Zudem führen diese Pseudodelikte dazu, dass der Anteil ausländischer Tatverdächtiger in der Kriminalitätsstatistik steigt und sich so ein verfälschtes Bild ergibt.“

Aus der Kleinen Anfrage geht hervor, dass allein 2015 3001 Ermittlungsverfahren wegen „unerlaubter Einreise“ und „unerlaubten Aufenthalts“ durchgeführt wurden. Hiervon stellten die Staatsanwaltschaften 2610 Verfahren ein, 232 Verfahren waren 2015 noch offen.

„Flüchtlinge haben ein Grundrecht auf Asyl. Menschen, die aus Kriegs- und Krisengebieten nach Deutschland flüchten, ist es in der Regel zudem gar nicht möglich, die Einreisebedingungen zu erfüllen. Es ist völlig widersprüchlich, dass gegen sie Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Polizei und Staatsanwaltschaften haben Besseres zu tun als hierfür ihre knappen Ressourcen aufzuwenden.“

Die Reform der §§95ff. Aufenthaltsgesetz wird unter den Justizministern der Länder seit einiger Zeit diskutiert. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) stellt die Sinnhaftigkeit des Straftatbestands der„unerlaubten Einreise“ und des „unerlaubten Aufenthaltes“ in Frage.

Unsere Frage zu ihrer Position zur Abschaffung dieser Straftatbestände hat die Landesregierung nicht beantwortet. „Ich erwarte vom Justizminister, dass er sich für eine Abschaffung der Tatbestände ausspricht. Der Minister scheint sich aber um eine klare Aussage drücken zu wollen“, kritisiert der justizpolitische Sprecher der Fraktion BENJAMIN RASCHKE.

Hiervon unbenommen bleiben die Strafbarkeit von „Schleusern“ sowie Straftatbestände, die der Durchsetzung von Maßnahmen dienen, die getroffen werden, um die Ausreise gewaltbereiter Islamisten zu verhindern.

Zum Herunterladen

>> Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage (pdf-Datei)

>> Link zur Anlage 5: Oberlandesgerichtbezirk staatsanwaltschaftliche Erledigungen (pdf-Datei)