(Nr. 34) Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene, durch die Großraum- und Schwertransporte auch von spezialisierten Unternehmen begleitet werden dürften und aufwendige Polizeieinsätze damit entfallen, lässt weiter auf sich warten. Das hat Verkehrsministerin Kathrin Schneider heute auf eine Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Fragestunde geantwortet. Im April wolle das Bundeskabinett über diese Frage beraten, sagte sie. Wann eine neue Regelung schlussendlich umgesetzt wird, könne sie nicht sagen. Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL kritisierte, dass die dringend erforderliche Entlastung der Polizei hier nicht schnell genug vorankomme.
„Wenn Bund und Länder sich seit Jahren einig sind, dass die Polizeibegleitung von Schwertransporten nicht mehr zeitgemäß ist, dann frage ich mich, warum es immer noch zu Verzögerung kommt“, sagte er. Bereits im Jahr 2014 habe das Brandenburger Verkehrsministerium angekündigt, dass der Bund an einer Änderung der Regelung arbeite.„Brandenburgs Industrie produziert weltweit nachgefragte Güter. Hersteller von Produkten mit Übergröße sind auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Die Industriestandorte in Brandenburg konkurrieren mit Küstenstandorten mit gut ausgebauter Schwerlastinfrastruktur.“ Durch die Pflicht zur Begleitung der Transporte durch die Polizei komme es hier immer wieder zu Engpässen.
Erfreulich sei die Ankündigung von Ministerin Schneider, dass sich weitere Unternehmen aus der Branche an einem Pilotprojekt beteiligen können, an dem bereits der Windanlagenbauer Vestas in Lauchhammer teilnimmt. Im Zuge dieses Projekts wird bereits auf die Polizeibegleitung verzichtet. Für das Projekt in Frage kommen beispielsweise auch Windanlagenhersteller in Fürstenwalde und in Trampe (Barnim).
Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU wurden im Jahr 2013 rund 51.000 Genehmigungen für in Brandenburg startende oder nach Brandenburg führende Großraum- und Schwerlasttransporte erteilt. Aufgrund möglicher Dauer- und Mehrfachgenehmigungen ist diese Zahl jedoch nicht identisch mit der der Transporte selbst.