(Nr. 73) Ein Bündnis aus NABU, BUND, Deutschem Tierschutzbund, der Albert Schweitzer Stiftung und der Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein hat heute beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen die geplante Schweinemastanlage in Haßleben eingelegt. Das Bündnis reagiert damit auf die Ablehnung des Widerspruchs gegen die Anlage, die im Mai durch das Landesamt für Umwelt (LfU) erfolgt war. Mit der Klage soll verhindert werden, dass die Genehmigung zur Einstallung von 37.000 Schweine im uckermärkischen Haßleben aufrechterhalten werden kann. Hierzu sagte BENJAMIN RASCHKE, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:
„Die Begründungen des Landesumweltamts für die Ablehnung des Widerspruchs gegen die Massentierhaltungsanlage ist nicht stichhaltig. Dass der Fall Haßleben nun vor Gericht kommt, ist also nur folgerichtig. Wie etwa der Schutz der Grund- und Oberflächengewässer vor den Stickstoffeinträgen von 37.000 Schweinen sichergestellt werden kann, ist aus meiner Sicht eine der vielen Fragen, die unbeantwortet bleiben.“
Die Ablehnung des Widerspruchs habe gezeigt, welchen Stellenwert der Kompromiss zum Volksbegehren für die Landesregierung hat:
„Mehr als 100.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger haben mit ihrem Votum für das Volksbegehren auch gegen Mastanlagen dieser Größenordnung und gegen die Haltungsbedingungen der Tiere in diesen Ställen gestimmt. Dem trägt die Landesregierung trotz des Kompromisses in keiner Weise Rechnung.“