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Justizvollzug: Personalausstattung schnellstens an Bedarf anpassen

(Nr. 1) Zum in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses vorgestellten Personalbedarfsberechnungsmodell des Justizministeriums äußert sich der rechtspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BENJAMIN RASCHKE, wie folgt:

„Dass uns vom Justizministerium heute ein so gut durchdachtes Personalbedarfsberechnungsmodell für den Justizvollzug vorgestellt wurde, das sich an den konkreten Aufgaben des Vollzugs und auch an den neuen Vorgaben der Justizvollzugsgesetze orientiert, verdient ein ausdrückliches Lob.

Aus dem neuen Berechnungsmodell geht aber auch ganz klar hervor, dass die bisherige Personalbedarfsplanung im Justizvollzug von Anfang an viel zu knapp bemessen war. So wurde der tatsächliche Personalbedarf in der heutigen Sitzung einmal mit 1.082 Stellen und einmal mit 1.138 Stellen beziffert. Aktuell sieht der Haushalt für die Jahre 2015/2016 jedoch bloß 1.008 Stellen bzw. 1.010 Stellen vor*. Der Minister ist aufgefordert, hier so schnell wie möglich nachzubessern.“

*laut Personalbedarfsplanung bis 2018 sogar nur 922 Stellen