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Bündnisgrüne kritisieren die Verteilung von Lottomitteln durch die Landesregierung und schlagen eine Stiftung vor

(Nr. 103) Über die Glücksspielabgabe für Lotterien und Sportwetten hat das Land Brandenburg im vergangenen Jahr gut 37 Mio. EUR eingenommen. Von diesen Lottomitteln wurden knapp 5 Mio. EUR an die Ministerien verteilt, die eigenständig über die Vergabe der Gelder entscheiden, 16 Mio. EUR gehen in die Sportförderung und der Rest wird als Einnahme im Landeshaushalt verbucht. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Fraktionsvorsitzende AXEL VOGEL kritisierte das Verteilverfahren als intransparent. „Das Lottospiel soll über einen gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl beitragen. Dieser Beitrag darf nicht als Wohlfahrtskasse der Ministerien missbraucht werden, mit dem die einzelnen Minister versuchen, ihr Ansehen zu mehren. Dieser Eindruck entsteht mitunter“, sagte er.

Bislang werde die Verteilung der Mittel durch einen Regierungsbeschluss geregelt, wonach die Ministerien die ihnen zukommenden Mittel für mildtätige, soziale, kulturelle, sportliche oder sonstige, in besonderem öffentlichem Interesse liegende, Zwecke ausgeben dürfen. AXEL VOGEL forderte dieses Verfahren zu ändern und eine unabhängigen Stiftung einzurichten, die die zu fördernden Projekte auswählt. Denkbar sei hier ein drittel-paritätisches Vergabegremium aus Landesregierung, Nichtregierungsorganisationen und Landtagsabgeordneten. Die Lottostiftung Berlin zum Beispiel vergibt seit über 40 Jahren die Berliner Lottomittel mit Hilfe eines Stiftungsbeirates. „Hierdurch würde jedem möglichen Vorwurf der Günstlingswirtschaft durch die Ministerien von vornherein der Boden entzogen“, sagte AXEL VOGEL.

AXEL VOGEL kritisierte auch, dass die Landesregierung den falschen Eindruck erweckt, dass die gesamten Einnahmen aus der Glücksspielabgabe von 37 Mio. EUR als Lottomittel wieder ausgereicht werden. „Das Geld kommt jedoch nicht, wie eine Pressemitteilung der Staatskanzlei vom Mai suggerierte, komplett sozialen Projekten und dem Sport zugute, sondern nur etwas mehr als die Hälfte davon. Der Rest verschwindet im allgemeinen Haushalt.“

Er forderte, alle Einnahmen aus der Glücksspielabgabe uneingeschränkt den von der Landesregierung beworbenen Zwecken zur Verfügung zu stellen: „Dem Landeshaushalt fließen ja über die Glücksspielabgabe hinaus auch noch Einnahmen aus der Spielbankabgabe, der Sportwettensteuer und der Lottosteuer zu.“

Weiterführende Informationen:

>> Informationen zum derzeitigen Verteilverfahren

>> Die Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung (pdf-Datei)