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Landesbürgschaft für den BER ohne grünes Licht aus Brüssel?

(Nr. 85) Die rot-schwarze Mehrheit im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am Mittwoch Anträgen der Flughafengesellschaft (FBB) auf eine „hundertprozentige Kreditbürgschaft und die Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens“ (pdf-Datei) zugestimmt, und das, obwohl es hierzu im laufenden „Notifizierungsverfahren“ der EU noch kein grünes Licht gegeben hat. Nun steht das Thema auch in Brandenburg auf der Tagesordnung:

Am kommenden Donnerstag soll sich der Finanzausschuss des Landtags auf Wunsch des Finanzministeriums in nichtöffentlicher Sitzung mit diesen beiden Tagesordnungspunkten befassen:

  • „Beginn der Auszahlung aus dem Gesellschafterdarlehen des Landes über 409,59 Mio. Euro an die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH“ und
  • „Parallele Bürgschaften des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg an die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zur Finanzierung der Fertigstellung des BER“.

Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL:

„Ich habe heute die Befassung der beiden Tagesordnungspunkte in öffentlicher Sitzung beantragt. Ein so gewichtiges Thema darf nicht hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden.

Bis zum heutigen Tage habe ich keine Kenntnis davon erlangt, dass das Notifizierungsverfahren der EU abgeschlossen wurde. Die Zustimmung der EU ist jedoch Voraussetzung für weitere Darlehen der öffentlichen Hand. Ich kann die Landesregierung nur warnen, denselben Weg wie Berlin einzuschlagen. Hier begibt man sich auf sehr dünnes Eis. Ein späteres Nein aus Brüssel könnte eine sofortige Rückzahlung des Darlehens durch die FBB erforderlich machen mit allen negativen Konsequenzen des plötzlichen Kapitalabzugs.“

Die von der EU immer wieder verschobene Notifizierung der beantragten Gelder sei ein deutlicher Hinweis auf mögliche Probleme und Schwierigkeiten bei der Refinanzierung der benötigten Gelder. Die Aussage der Flughafengesellschaft, man werde schon 2021 damit beginnen, seine Schulden samt Zinsen zurückzuzahlen, erscheint vor diesem Hintergrund abwegig.

AXEL VOGEL kritisierte, dass den Landtagsabgeordneten Einblick in die Geschäftspläne der FBB verweigert werde, weil es sich angeblich um zu sensible Geschäftsinterna handle. „Vermutlich ist es eher so, dass die Politik an der Nase herum geführt werden soll“, sagte AXEL VOGEL.

Notifizierungsverfahren: Öffentliche Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen wie die Flughafengesellschaft müssen bei der EU angemeldet, wettbewerbsrechtlich bewertet und genehmigt werden. Falls sie wettbewerbsrechtlich relevant und somit Beihilfen wären, würden enge Regeln für die Vergabe der Mittel gelten, die im konkreten Fall vermutlich eine Zuwendung verhindern würden.