(Nr. 132) Anlässlich der heute vom Bund der Steuerzahler kritisierten Verschwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe hat der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL eine Stärkung der Kompetenzen des Landesrechnungshofes gefordert. Diesem müsse im Zuge der Verwaltungsreform wieder das Recht eingeräumt werden, auch auf kommunaler Ebene Vorhaben zu prüfen.
„Es ist bemerkenswert, dass alle drei vom Steuerzahlerbund monierten Fälle Kommunen betreffen. Hier rächt sich, dass der Landesrechnungshof sein Prüfungsrecht auf kommunaler Ebene verloren hat. Dieses war ihm 2005 in der 4. Wahlperiode unter SPD und CDU durch die Bündelung von Prüfungsrechten in der Kommunalaufsicht des Innenministeriums genommen worden.
Die Hauptverantwortlichen der Millionenverschwendung in den Fällen Jachthafen Teltow und Blütentherme Werder sind an allererster Stelle die kommunalen Verwaltungsspitzen und die Gemeindevertreter, die diese Vorhaben teils gegen den Rat von Fachleuten abgesegnet haben. Mit der kommunalen Selbstverwaltung geht einher, dass auch Fehler gemacht und sinnlose Vorhaben beschlossen werden können. Die Verantwortung dafür, hier Konsequenzen zu ziehen, liegt bei den Wählerinnen und Wählern, die sich beim nächsten Mal für fähigere kommunale Abgeordnete entscheiden oder einen anderen Bürgermeister wählen können.
Mittelbar kommt bei der dokumentierten Steuerverschwendung aber auch dem Land Verantwortung zu. Ein Landesrechnungshof mit Prüfungsrecht auf Kommunalebene hätte in den oben benannten Fällen rechtzeitig Alarm schlagen und die Kommunalpolitiker womöglich von Fehlentscheidungen abhalten können.“
Brandenburg gehe mit seinem Konstrukt der kommunalen Haushaltsprüfung im Innenministerium einen Sonderweg, der bundesweit so nur noch im Saarland anzutreffen sei, sagte AXEL VOGEL. Er kündigte eine Gesetzesinitiative an, mit der die Prüfhoheit für die Kommunen im Zuge der Verwaltungsstrukturreform wieder in die Hände des Rechnungshofes gelegt werden soll. „Die Verlagerung ins Innenministerium war eine absolute Fehlentscheidung.“
Im Fall der Biosphäre Potsdam, die mit mehr als 20 Millionen Euro aus dem Landesetat für die Bundesgartenschau 2001 errichtet wurde, sei auch die Landesregierung nicht frei von Schuld. „Diese Fördermittel des Landes hätten von vornherein an ein finanziell tragfähiges Nutzungskonzept für die Zeit nach der Buga geknüpft werden müssen“, sagte AXEL VOGEL. Allein die Festlegung einer 15-jährigen Bindungsfrist im Zuwendungsbescheid reiche nicht aus.