(Nr. 6) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute den Planfeststellungsbeschluss für die sogenannte Uckermark-Höchstspannungsleitung als `rechtswidrig und nicht nachvollziehbar´ bezeichnet. Er darf nun nicht vollzogen werden.
Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL:
„Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hat im Planfeststellungsverfahren für die Uckermarkleitung die Belange des Naturschutzes massiv vernachlässigt und von den Leipziger Richtern dafür nun die Quittung erhalten. Das Planfeststellungsverfahren muss nun zumindest deutlich nachgebessert werden. Ob dies so einfach möglich sein wird und wie lange sich das Verfahren dadurch noch hinzieht, ist offen.
Das Gericht hat damit begrüßenswerterweise deutlich gemacht, dass Natur- und Umweltschutz keine vernachlässigbare Größen sind. Die Unfähigkeit des Landesamtes für Bergbau, diesen Sachverhalt angemessen zu berücksichtigen legt nahe, die Zuständigkeit für Genehmigungsverfahren beim Netzausbau auf das Landesumweltamt zu verlagern.
Nicht unterschlagen werden darf, dass sich die Bürgerinitiativen und die Anrainergemeinden der geplanten 380-kV-Freileitung nie grundsätzlich gegen den Bau der Stromtrasse wandten, sondern immer wieder alternative Trassenverläufe und Erdverkabelung in besonders sensiblen Bereichen vorgeschlagen haben.
Mit dem Urteil wird damit zugleich deutlich, dass in solchen Planungsvorhaben die betroffene Bevölkerung umfassender mit einbezogen werden muss und deren Anliegen stärker berücksichtigt werden.“
Die energiepolitische Sprecherin der Fraktion HEIDE SCHINOWSKY ergänzte:
„Ich sehe das Urteil auch als Menetekel für die rechtlichen Auseindersetzungen um den Aufschluss neuer Tagebaue. Das Landesbergamt wird Anrainer- und Umweltinteressen künftig nicht mehr so leicht beiseite wischen können.“