(Nr. 207) Das Bergbauunternehmen LEAG habe einen vorzeitigen Flutungsbeginn für den Cottbuser Ostsee ab dem 1. November 2018 beantragt, erklärte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) auf Anfrage der bündnisgrünen Landtagsabgeordneten HEIDE SCHINOWSKY. Der Antrag werde gegenwärtig vom Landesbergamt geprüft und könne zugunsten des Antragstellers beschieden werden, wenn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragsstellers bestehe. Sollte dem Ansinnen des Unternehmens grünes Licht erteilt werden, könnte mit einer Wassereinleitung bereits vor der abschließenden Genehmigung begonnen werden.
Auf der letzten Sitzung des Braunkohlenausschusses des Landes, am 23. November, hatte die LEAG lediglich erklärt, dass bis zum Herbst 2018 die Flutungsbereitschaft hergestellt sein solle. Dass der Bergbaubetreiber zu diesem Zeitpunkt nun jedoch schon mit der Flutung beginnen wolle, wurde erst Tage später über die Medien bekannt gegeben.
„Das zum Teil intransparente, hektische Agieren ist leider nicht besonders vertrauenserweckend“, sagte die Lausitzer Landtagsabgeordnete HEIDE SCHINOWSKY. „In der Genehmigungsphase werden wichtige Weichen für die Zukunft des Cottbuser Ostsees gestellt. Die derzeitige Situation ist durch eine aufwendige Absicherung der Kaimauer-Standsicherheit und extrem hohe Sulfatgehalte sowie die berechtigten Zweifel an der Wasserverfügbarkeit gekennzeichnet. Das alles sollte Grund genug dafür sein, nach dem Grundsatz ,Gründlichkeit vor Schnelligkeit’ zu handeln. Die Antragunterlagen der LEAG mussten im Planungsverfahren wegen erheblicher Mängel mehrfach überarbeitet werden. Ob die mittlerweile dritte Neuauslegung diesmal einer kritischen Überprüfung standhält, steht noch in den Sternen.“
„Das Interesse der LEAG ist klar: Sie möchte das Projekt offenkundig so schnell wie möglich abgeschlossen haben und es der öffentlichen Hand übergeben.“ Der ehemalige Tagebau Cottbus Nord werfe für den tschechischen Eigentümer keinen Profit ab, sondern sei nur ein erheblicher Kostenfaktor in den Büchern der LEAG. Nun muss geprüft werden, ob auch ein „öffentliches Interesse“ an der vorzeitigen Flutung vorliegen könnte. „Ein erster Eindruck hierzu hätte durch die Diskussion darüber im Braunkohleausschuss gewonnen werden können. Leider hielt das Bergbauunternehmen damals den Antrag auf vorzeitige Flutung noch geheim“, kritisierte SCHINOWSKY.
„Ausgeschlossen werden muss auch, dass eine vorzeitige Flutung den Bau der Kaimauer für den Hafen gefährde.“ Die Baumaßnahmen dafür konnten noch nicht begonnen werden, da aufgrund der schwierigen Standsicherheitsschaffung und der extrem hohen Sulfatwerte die Kaimauer umgeplant werden musste. Experten befürchten, dass das Sulfat die Betonsubstanz stark angreifen könnte. „Bevor das Land die vorzeitige Flutung genehmigt, muss klargestellt sein, dass der Stadt Cottbus hiermit keine finanziellen und rechtlichen Nachteile entstehen“, forderte HEIDE SCHINOWSKY.
Minister Gerber erklärte, dass die LEAG im Falle der Genehmigung einer vorzeitigen Flutung verpflichtet sei, „alle bis zur Entscheidung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Planfeststellung nicht erfolgt, den früheren Zustand wiederherzustellen“. Wie das konkret bei einer beginnenden Flutung passieren soll, ließ der Minister allerdings offen.
Mehr Informationen:
>> Antwort der Landesregierung Dezember 2017: Flutungstermin 1. November 2018 (pdf)
>> Antwort der Landesregierung im November 2017: Flutungstermin unbekannt: