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Keine falsche Rücksichtnahme

( Nr. 187) Zum heute vorgestellten Bericht des Landesrechnungshofs nimmt der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL wie folgt Stellung:

Wir begrüßen die heutige Vorlage des Jahresberichts 2017 durch den Präsidenten des Landesrechnungshofes Christoph Weiser. Wir fühlen uns durch ihn in vielen unserer Kritikpunkte an der Haushaltsführung der Landesregierung bestätigt. Erneut hat der Landesrechnungshof bewiesen, dass er keine falsche Rücksichtnahme auf Autoritäten jeglicher Art kennt. Insbesondere begrüßen wir, dass erstmals die Prüfung einer Kammer im Jahresbericht Erwähnung findet.

Die Handwerkskammern zahlen zu hohe Vergütungen für die Geschäftsführung, ebenso sind die Regelungen zur Nutzung des Dienstwagens und der Altersversorgung für den Landesrechnungshof nicht nachvollziehbar. Es bestehen daher Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Handwerkskammern Cottbus und Potsdam. Für den Landtag wird es jetzt darauf ankommen zu entscheiden, ob, wie in anderen Bundesländern üblich, die Einstufung der Geschäftsführer der Kammern durch Landesgesetz geregelt wird. Zu begrüßen ist allerdings auch, dass sich die Brandenburger Handwerkskammern, anders als die Rechtsanwaltskammer und die Industrie- und Handelskammern, bereitwillig der Prüfung durch den LRH unterzogen hat.

Nach dem aktuellen Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichtes zu den Klagen der Rechtsanwaltskammer und des Versorgungswerkes der märkischen Rechtsanwälte erscheint ein eindeutig formuliertes Prüfungsrecht durch den Landesrechnungshof über alle Kammern im Land, einschließlich der Industrie- und Handelskammern, überfällig.

Zum wiederholten Male beklagte der Landesrechnungshofchef das Fehlen einer gesetzlichen Verankerung der Schuldenbremse im Land. In diesem Zusammenhang wären auch generelle Regeln zur Begrenzung der hohen allgemeinen Rücklage und für die Einführung einer regelgebundenen Vorsorge für die anwachsenden Versorgungslasten durch verbindliche Tilgungsvorgaben erneut im Landtag zu diskutieren. Besonders relevant ist die Kritik an der umfassenden Flexibilisierung der Deckungsmöglichkeiten in Landeshaushalt. Diese führt zu einer weitgehend durch den Landtag nicht mehr zu kontrollierenden Haushaltsführung der Ministerien. Auch hier besteht erhöhter Diskussionsbedarf.

Aus den Einzelprüfungen ragt besonders die mangelhafte Abarbeitung von Erbschaftsfällen heraus. Im Durchschnitt dauert es immer noch 27 Monate zwischen Todesfall und Festsetzung der Erbschaftssteuer. Bei bedeutenden Steuerfällen wird dieser Durchschnitt häufig noch überschritten. Hier rächt sich erneut die unzureichende Personalausstattung in einzelnen Bereichen der Steuerverwaltung. Diese muss dringend abgestellt werden.

Brandenburg braucht zudem mehr Kompetenz bei der Abwicklung von anspruchsvollen Energieeffizienzprojekten. Bei der Förderung der energetischen Qualität von Schulen und kommunalen Gebäuden hat der Landesrechnungshof Zielverfehlungen festgestellt: Nur in wenigen Fällen konnten Energie- und Betriebskosten gleichermaßen eingespart werden. Er bemängelte, dass die zur Verfügung gestellten Landes- und Bundesmittel zur Sanierung der baulichen Infrastruktur nur schleppend abgerufen wurden. Nach acht Jahren waren zudem nur gut ein Drittel der 28 Projekte abgeschlossen. Einem Viertel der Projekte droht wegen Mängeln die Rückforderung von Fördermitteln. Für den Rest liegt noch kein Abschlussbericht vor. Eine energetische Sanierung von Gebäuden, die hinterher höhere Betriebskosten verursacht, kann nicht ernsthaft als vorbildlich gelten. Hier ist ein grundsätzlich neuer Ansatz einzufordern.“